Familienheimfahrt Beihilfe

Hi,

wenn ein Beamter abgeordnet ist und nach BundesTrennungsgeldVO eine monatliche Beihilfe für die Familienheimfahrt erhält (in Form der Gestellung eines IC/EC-Tickets), wie ist dies dann steuerlich zu beurteilen, anzugeben?

Denn: Ohne Beihilfe würde der Beamte ja 0,3 EUR/km einfach erhalten, oder - bzw. angerechnet bekommen!?
Wenn man bspw. von einer Strecke von 676 km reden würde, konnte er ja 202,80 EUR ansetzen; als Beihilfe bekommt er aber bspw. nur 122 EUR für das IC-Ticket.
Ferner muss er den ICE-Zuschlag selbst bezahlen.

Von daher folgende Fragen in diesem theoretischen Fall:
Sind die km anzugeben und dann eben einfach die Beihilfe auch und das FA rechnet dann mit den 0,3 / km und rechnet die Beihilfe gegen?
und ist es dann eben so, dass der eigenbezahlte ICE-Zuschlag ja keine Rolle mehr spielt!?

Wo wäre ggf. dies alles zu erfassen, welches Formular, Zeilen?!

Vorab DANKE.
living free

Hallo,

wenn ein Beamter abgeordnet ist und nach BundesTrennungsgeldVO eine monatliche Beihilfe für die Familienheimfahrt erhält (in Form der Gestellung eines IC/EC-Tickets),

Wird wirklich ein Ticket gestellt? Oder werden einfach die Kosten bis zur Höhe eines solchen Tickets erstattet. Dass Tickets ausgegeben werden, ist doch schon Ewigkeiten nicht mehr so.

wie ist dies dann steuerlich zu beurteilen, anzugeben?

Denn: Ohne Beihilfe würde der Beamte ja 0,3 EUR/km einfach erhalten, oder - bzw. angerechnet bekommen!?

Von wem denn? Es können 0,30€/km in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden.

Wenn man bspw. von einer Strecke von 676 km reden würde, konnte er ja 202,80 EUR ansetzen; als Beihilfe bekommt er aber bspw. nur 122 EUR für das IC-Ticket.
Ferner muss er den ICE-Zuschlag selbst bezahlen.

Weil es kein notwendiger Zuschlag im Sinne der Verordnung ist? Kann man ja mal hinterfragen.

Von daher folgende Fragen in diesem theoretischen Fall:
Sind die km anzugeben und dann eben einfach die Beihilfe auch und das FA rechnet dann mit den 0,3 / km und rechnet die Beihilfe gegen?

Wenn er mit dem Auto gefahren ist, dann läuft das genau so.

Wo wäre ggf. dies alles zu erfassen, welches Formular, Zeilen?!

Anlage N, Seite 2 in Feld 410 die 30 Cent x km x Anzahl der Fahrten und in Feld 420 die Erstattung vom Arbeitgeber. Hier nicht verunsichern lassen, auch der Dienstherr gilt hier als Arbeitgeber ;o)
Die 30 Cent können verkehrsmittlunabhängig angesetzt werden, sogar wenn keine eigenen Kosten angefallen sind. Da gab es letztes Jahr ein Urteil des BFH, habe aber jetzt das Az. nicht bei der Hand, müsste man aber beim googlen finden.

Grüße

Hi ElBuffo.

ja, in diesem theoret. Fall wird wirklich ein Ticket gestellt, das geht wahlweise beim Bund.

ja, klar, „erhalten“ tut man keine 0,3 EUR…falsch ausgedrückt.

D.h., ICE-Zuschlag ist irrelevant, da eh max. die 0,3 EUR als Werbungskosten abgesetzt werden können (abzgl. der „Beihilfe“).

Danke.
living free

Hallo,

ja, in diesem theoret. Fall wird wirklich ein Ticket gestellt, das geht wahlweise beim Bund.

Also der Dienstherr hat die Wahl oder der „Diener“? Na gut, für die Frage ist das ohne Belang.

D.h., ICE-Zuschlag ist irrelevant, da eh max. die 0,3 EUR als Werbungskosten abgesetzt werden können (abzgl. der „Beihilfe“).

Also die Ticketkosten plus ICE-Zuschlag abzüglich der erstatteten Ticketkosten würden über den 30 Cent/km liegen? Wenn nicht, dann ist es doch egal. Es können die 30 Cent/km angesetzt werden und es wird die Erstattung vom AG abgezogen.

Hier noch das erwähnte Urteil: http://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/entfernun…

Grüße

Hallo.

ja, in diesem theoret. Fall wird wirklich ein Ticket gestellt, das geht wahlweise beim Bund.

Also der Dienstherr hat die Wahl oder der „Diener“? Na gut,
für die Frage ist das ohne Belang.

Nun, in diesem Fall stellt idR. der Dienstherr ein Onlineticket, da er wohl Sonderkonditionen des Bundes nutzt. Der Beamte kann aber auch selbst ein Ticket kaufen und dann zur Erstattung einreichen…dies alles läuft in diesem theoret. Fall über das Bundesamt f. Güterverkehr. :wink:…stimmt, ist aber irrelevant.

D.h., ICE-Zuschlag ist irrelevant, da eh max. die 0,3 EUR als Werbungskosten abgesetzt werden können (abzgl. der „Beihilfe“).

Also die Ticketkosten plus ICE-Zuschlag abzüglich der
erstatteten Ticketkosten würden über den 30 Cent/km liegen?
Wenn nicht, dann ist es doch egal. Es können die 30 Cent/km
angesetzt werden und es wird die Erstattung vom AG abgezogen.

Nun, ich meinte das wie folgt:
Das gestellte - also „vom AG erstattete“ - Ticket kostet als IC-Ticket 122 Euro, der ICE-Zuschlag zB 6 - 16 Euro für 2 Richtungen, mit BC 50.
0,3 x 676 km = 202,80 EUR.

Also gäbe der Beamte in seiner Erklärung an:
Fam.-Heimfahrt 0,3 * einfache Strecke 676 km = 202,8 und
vom AG erstattet: 122 EURO (=für beide Richtungen/ICE-Zuschlag absichtlich weggelassen, da der Beamte diesen ja eh selbst zahlte).

„günstiger“ für den Beamten wäre es natürlich noch, er würde für die EINE Strecke, also eine Richtung,
auch nur 1/2 angeben, also nur 122/2 EURO…aber das ist wohl eher unzutreffend.

DANKE, für das Urteil!

Gruss
living free

Hallo,

Nun, ich meinte das wie folgt:
Das gestellte - also „vom AG erstattete“ - Ticket kostet als IC-Ticket 122 Euro, der ICE-Zuschlag zB 6 - 16 Euro für 2 Richtungen, mit BC 50. 0,3 x 676 km = 202,80 EUR.

Also gäbe der Beamte in seiner Erklärung an: Fam.-Heimfahrt 0,3 * einfache Strecke 676 km = 202,8 und vom AG erstattet: 122 EURO (=für beide Richtungen/ICE-Zuschlag absichtlich weggelassen, da der Beamte diesen ja eh selbst zahlte).

„günstiger“ für den Beamten wäre es natürlich noch, er würde für die EINE Strecke, also eine Richtung, auch nur 1/2 angeben, also nur 122/2 EURO…aber das ist wohl eher unzutreffend.

Ja nee is klar ;o). Die Berechnungsgrundlage „einfache Strecke“ hat naturgemäß nichts damit zu tun, dass sie nur in eine Richtung gefahren wird. Die hätten auch 0,15€ je gefahrenen Kilometer schreiben können. Keine Ahnung, warum es nun so ist. Es ist einfache pauschale Anrechnung der Kosten für die Fahrt hin und zurück.-
Übrigens kann auch die erste Hinfahrt mit der Pauschale angesetzt werden. Wenn man da also beispielsweise 8 Wochen irgendwohin abgeordnet wird, wären das 9x die einfache Strecke x 30 Cent.
Vielleicht findet sich hier noch etwas, damit es sich mehr lohnt.

Grüße

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Hello und danke sehr.

Es ist einfache pauschale Anrechnung der Kosten
für die Fahrt hin und zurück.-
Übrigens kann auch die erste Hinfahrt mit der Pauschale
angesetzt werden. Wenn man da also beispielsweise 8 Wochen
irgendwohin abgeordnet wird, wären das 9x die einfache Strecke
x 30 Cent.

ok, ist mir bekannt, ich versteh nur gerade nicht, wieso man die Dienstantrittreise als „9.“ Familienheimfahrt „ganz“ ansetzen darf, da es ja nur eine Strecke ist!?
(Ich nehm mal an, die „Dienstrückfahrt“ zum Ende der Abordnung soll hier ja nicht schon inkl. sein, denn die ist in meinem theoret. Fall ja auch erst im Folgejahr)

Man kann also die vollen 30 Ct für eine reine Hinfahrt ansetzen?
Bei „vom AG erstattet“ müsste da allerdings dann auch noch ein spezieller Betrag rein ,da der AG hier ja nicht nur IC/EC, Kl 2 „beihilft“, sondern bei Langstrecke 676 km ja gar ICE Kl1…

Grüße

Hallo,

Es ist einfache pauschale Anrechnung der Kosten für die Fahrt hin und zurück.-
Übrigens kann auch die erste Hinfahrt mit der Pauschale angesetzt werden. Wenn man da also beispielsweise 8 Wochen irgendwohin abgeordnet wird, wären das 9x die einfache Strecke x 30 Cent.

ok, ist mir bekannt, ich versteh nur gerade nicht, wieso man die Dienstantrittreise als „9.“ Familienheimfahrt „ganz“ ansetzen darf, da es ja nur eine Strecke ist!?
(Ich nehm mal an, die „Dienstrückfahrt“ zum Ende der Abordnung soll hier ja nicht schon inkl. sein, denn die ist in meinem theoret. Fall ja auch erst im Folgejahr)

Ja, das ist nicht die 9. Heimfahrt, sondern 1x Dienstantrittsfahrt + 7x Heimfahrten (1.-7. Woche) und dann 1x die Rückfahrt zum Ende der Abordnung, also 9 Fahrten, die zumindest in der Theorie jedesmal die gleiche Strecke ist. Die 8 Wochen warn bloß ein Beispiel. Ein Jahreswechsel spielt da keine Rolle. Es können dann eben in dem einen Jahr nur die Antrittsreise + die Familienheimfahrten in dem Jahr und im nächsten Jahr dann die restlichen heimfahrt plus die letzte Rückfahrt angesetzt werden.

Man kann also die vollen 30 Ct für eine reine Hinfahrt ansetzen?

Ja, heißt dann eben nur nicht Familienheimfahrt.

Bei „vom AG erstattet“ müsste da allerdings dann auch noch ein spezieller Betrag rein ,da der AG hier ja nicht nur IC/EC, Kl 2 „beihilft“, sondern bei Langstrecke 676 km ja gar ICE

Erstattungen sind selbstverständlich abzuziehen. Wenn diese Beihilfe natürlich 30Cent/km entspricht oder gar übersteigt, dann hatte man eben keine Kosten, die noch angerechnet werden können. Ist ja auch nicht schlimm. Eine vollständige Erstattung ist ohnehin die finanziell beste Lösung.

Grüße

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Danke, ElBuffo.

gruss -
living free