Dear all,
kann man im Falle einer Beschäftigung in Deutschland eine regelmäßige Familienheimfahrt nach Österreich steuerlich geltend machen?
Fiktives Szenario: Österreich arbeitet in Deutschland, Freundin samt Hauptwohnsitz in Österreich, Arbeitsplatz Norddeutschland (also Flugdistanz), Heimreise wöchentlich
Wenn es einen Weg gibt, noch die Zusatzfragen:
- Ist die Dauer der steuerlichen Geltendmachung zeitlich begrenzt?
- Ist die Höhe des absetzbaren Betrages gedeckelt?
- Entstehen Auswirkungen für Wahl von Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz? Wenn ja, welche?
doppelter Haushalt Lediger Ausland
Hi,
kann man im Falle einer Beschäftigung in Deutschland eine
regelmäßige Familienheimfahrt nach Österreich steuerlich
geltend machen?
Ich gehe davon aus, dass das in Österreich nicht ein Kinderzimmer bei den Eltern ist. Also liegt ein eigener Hausstand vor.
In Deutschland ist auch eine Wohnung angemietet (maximal 60 qm werden anerkannt). Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland (=Normalfall).
Somit liegt ein doppelter Haushalt bei einem Ledigen vor.
Fiktives Szenario: Österreich arbeitet in Deutschland,
Freundin samt Hauptwohnsitz in Österreich,
Aufwendungen für den doppelten Haushalt sind Werbungskosten bei den deutschen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/dopp…
Arbeitsplatz
Norddeutschland (also Flugdistanz), Heimreise wöchentlich
Wenn es einen Weg gibt, noch die Zusatzfragen:
- Ist die Dauer der steuerlichen Geltendmachung zeitlich
begrenzt?
nein, nur Mehraufwand für Verpflegung ist auf die ersten drei Monate begrenzt, danach dafür kein Abzug
- Ist die Höhe des absetzbaren Betrages gedeckelt?
nein
- Entstehen Auswirkungen für Wahl von Hauptwohnsitz,
Nebenwohnsitz? Wenn ja, welche?
Melderecht ist für das Steuerrecht egal
Schöne Grüße
C.