Ein lediger Arbeitnehmer wechselt 1993 aus beruflichen Gründen an einen 750 Kilometer entfernten Arbeitsplatz und machte seine Familienheimfahrten steuerlich geltend. Im Jahr 2003 erhält er dann mit seiner Steuererklärung ein Schreiben des Finanzamtes, in diesem ihm erklärt wird, daß er seine Familienheimfahrten nicht mehr geltend machen könne, da inzwischen der Mittelpunkt seines Lebens nicht mehr der 750 Kilometer entfernte Heimatort sei, sondern sein jetziger Wohnort. Der Arbeitnehmer legt gegen diese Entscheidung Beschwerde ein und macht in der nächsten Steuererklärung die Familienheimfahrten weiterhin geltend. Seitens des Finanzamtes wird gar nicht erst auf seine Beschwerde reagiert und die weiteren Familienheimfahrten werden nicht mehr anerkannt.
Der (ledige) Arbeitnehmer stellt sich nun die Frage, ob er seine weiterhin statt findenden Familienheimfahrten wirklich nicht mehr steuerlich geltend machen darf? Zu diesem Sachverhalt kommt aber noch hinzu, daß der Arbeitnehmer nicht in regelmäßigen Abständen seine Familie besuchen kann, da dies seine Arbeit nicht erlaubt. Somit kommen jährlich verschieden gelagerte Fahrten zu Stande. Inziwschen existiert auch kein eigener Haushalt mehr und die Familienheimfahrten beziehen sich auf den Besuch der Eltern und Verwandten.
Wer kann dem Arbeitnehmer mit exakt diesem Sachverhalt helfen und Tips zur Steuererklärung geben?
Hallo,
ein lediger Arbeitnehmer hat seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Regel dort, wo er sich hauptsächlich aufhält.
Warum fährt der Ledige immer noch die 750 Km hin und her ?
Hat er Freundin/Verlobte am bisherigen Wohnort ?
Sind die Eltern pflegebedürftig und deshalb auf ihn angewiesen ?
Oder muss er weiterhin im elterlichen Betrieb aushelfen ?
Das können Gründe sein, warum die Familienheimfahrten weiterhin anerkannt werden können.
Liegen solche Gründe nicht vor, ist die ablehenende Haltung des Finanzamts mehr als berechtigt.
Gruß
Lawrence