Hallo www-Gemeinde,
ich würde euch mal gerne eine rein hypothetische Frage stellen.
Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:
Ein junger Mann wohnt in RLP und hat seinen Wohnsitz noch bei seiner Mutter gemeldet:
Nun bekommt er in NRW nach Abschluss des Studiums einen befristeten Arbeitsvertrag von 4 Monaten (der im Nachhinein) auf 5 Monate verlängert wird. Es ist von vorne herein bekannt, dass es sich um eine befristetete Tätigkeit handelt (Projektarbeit), die mit Sicherheit keinen Dauerarbeitsvertrag nach sich ziehen wird.
Der junge Mann zieht in NRW in eine WG ein, ist jedoch dort nicht gemeldet.
Stellensuche kann nachgewiesen werden. Mittlerweile hat er am Wohnort eine Arbeitsstelle.
Könnten Familienheimfahrten geltend gemacht werden?
Könnten die Kosten f. Zimmer in WG geltend gemacht werden?
Ich habe unter dem üblichen Begriff „Familienheimfahrten“ leider nichts passendes gefunden.
Wäre Euch für eine Antwort sehr zu Dank verbunden.
Schönen Abend noch.
Gruß
Jürgen