Familienheimfahrten

Hallo www-Gemeinde,

ich würde euch mal gerne eine rein hypothetische Frage stellen.
Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:
Ein junger Mann wohnt in RLP und hat seinen Wohnsitz noch bei seiner Mutter gemeldet:

Nun bekommt er in NRW nach Abschluss des Studiums einen befristeten Arbeitsvertrag von 4 Monaten (der im Nachhinein) auf 5 Monate verlängert wird. Es ist von vorne herein bekannt, dass es sich um eine befristetete Tätigkeit handelt (Projektarbeit), die mit Sicherheit keinen Dauerarbeitsvertrag nach sich ziehen wird.

Der junge Mann zieht in NRW in eine WG ein, ist jedoch dort nicht gemeldet.

Stellensuche kann nachgewiesen werden. Mittlerweile hat er am Wohnort eine Arbeitsstelle.

Könnten Familienheimfahrten geltend gemacht werden?
Könnten die Kosten f. Zimmer in WG geltend gemacht werden?

Ich habe unter dem üblichen Begriff „Familienheimfahrten“ leider nichts passendes gefunden.

Wäre Euch für eine Antwort sehr zu Dank verbunden.
Schönen Abend noch.
Gruß
Jürgen

Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:
Ein junger Mann wohnt in RLP und hat seinen Wohnsitz noch bei
seiner Mutter gemeldet:

Nun bekommt er in NRW nach Abschluss des Studiums einen
befristeten Arbeitsvertrag von 4 Monaten (der im Nachhinein)
auf 5 Monate verlängert wird. Es ist von vorne herein bekannt,
dass es sich um eine befristetete Tätigkeit handelt
(Projektarbeit), die mit Sicherheit keinen Dauerarbeitsvertrag
nach sich ziehen wird.

Wer tatsächlich in RLP wohnt und ein Arbeitsangebot in NRW hat oder außerhalb seiner Heimatgemeinde, kann Zuschüsse zur Arbeitsaufnahme erhalten nach SGB III § 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget, wenn er zuvor arbeitssuchend gemeldet war, und wenn er ALG II erhält, ebenfalls in Verbindung mit Absatz 1 § 16 SGB II.

Zuschüsse kann es geben für die Fahrt zur Arbeit, für eine Zweitwohnung am Arbeitsort und für Wochenend-Heimfahrten. Allerdings nur zwecks Aufnahmen einer versicherungspflichtigen Tätigkeit - nicht, wenn man die schon sicher hat.

Der junge Mann zieht in NRW in eine WG ein, ist jedoch dort
nicht gemeldet.

Das kann ein Bußgeld nach sich ziehen - tut es aber meistens nicht.

Könnten die Kosten f. Zimmer in WG geltend gemacht werden?

Ja, bei der Steuer.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo Gerd,
ich danke dir für deine ausführliche Antwort.
Gruß aus der (verregneten) Pfalz.

Jürgen