Ich arbeite und lebe ca. 650km weit vom Betrieb meiner Eltern entfernt. Um den elterlichen Betrieb in den nächsten Jahren zu übernehmen fahre ich ca. 12x im Jahr die o.g. Strecke. Zählen diese Fahrten als Familienheimfahrten und sind somit absetzbar?
so wie geschildert: nein.
so wie geschildert: nein.
Vielen Dank für die Antwort. Geht es evtl. zur Begründung ein Stückweit genauer?!
da gibt es nichts zu begründen. womit sollten die sog. familienheimfahrten denn gerechtfertigt sein, wenn es gar keine familienheimfahrten im steuerrechtlichen sinne sind?
sonst könnte ja jeder - aus sicht des fa - „besuchsfahrten“ zu den eltern absetzen, weil er ggfs. irgendwann mal irgendwas übernimmt.
Hallo,
Ich denke das Sie dafür dem Finanzamt etwas nachweisen müssen.
z. B. das Sie monatlich die Lohnbuchhaltung machen/kontrollieren,
oder Planungen für den Betrieb.
Sie müssen im Elternhaus oder im Ort ein eigenes Zimmer nachweisen.
Am besten ist es wenn man an diesem Ort bei einer Bank ein Konto hat,egal wieviel da drauf ist.
Ansonsten akzeptiert es das Finanzamt nicht so einfach.
Gruß monika61
Ja,
wenn eindeutig nachweisbar ist, dass es sich um Fahrten bzgl. einer Betriebsübernahme handelt, sind die Kosten als vorweggenommene Betriebsausgaben aus Gewerbebetrieb abzusetzen, wenn Ihre Eltern gewerbl. Einkünfte erzielen oder im Falle einer GmbH > WErbungskosten aus nichtselbststädniger Arbeit.
Kann ich so genau nicht sagen.
Ich gehe mal davon aus, dass die jetzige Arbeitstelle nichts mit dem elterlichen Betrieb zu tun hat und der Wohnsitz nicht bei den Eltern ist. Dann sicherlich nicht, da ja die Familienheimfahrten nichts mit dem derzeitigen Beruf zu tun haben.
Aber wie wäre es mit Fahrtkostenerstattung von den Eltern für den „Praktikanten“ der sich langsam in den Betrieb einarbeitet. Das ist sicherlich dort im Betrieb absetzbar.