Familienheimfahrten pauschal?

Nicht jeder wird diese Strecke mit dem eigenen Auto – oder überhaupt mit dem Auto – zurücklegen. Die Entfernungspauschale gibt es zum Glück verkehrsmittelunabhängig und sogar unabhängig davon, ob Dir überhaupt Kosten entstanden sind – also auch dann, wenn Du mit dem Zug fährst, Dich einer Fahrgemeinschaft anschließt, eine Mitfahrgelegenheit nutzt oder kostenlos z. B. von Verwandten mitgenommen oder abgeholt wirst. Anerkannt werden aber natürlich nur Heimfahrten, die tatsächlich stattgefunden haben.

Nach zitierter Quelle (jedoch kein Bundesgesetzblatt…) gilt die Entfernungspauschale unabhaengig von tatsaechlichen Kosten.
Wieso verlangt das FA allerdings Auflistungen mit Kostenanteil?

Hallo!

Weil es sich um Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung handelt (?), oder weil die 4.500-Euro-Grenze bei der Entfernungspauschale überschritten wurde. Wenn beides nicht zutreffen sollte, dann wäre es möglicherweise rechtsfehlerhaft.

Oder auch nicht. Die Sachverhaltsangaben sind äußerst knapp.

Schöne Grüße!

Genau, das geht spaetestens aus der Quelle hervor.
Aber das beantwortet nicht die Frage. Entweder gilt die Pauschale oder aber tatsaechliche Kosten.
Im Falle der Pauschale waeren der Kostenanteil ueberfluessig.
Wieso wird also danach gefragt?

Um den Sachverhalt aufzuklären. Ich kenne mich durchaus im Detail aus, aber auf die Frage: Finanzamt will anders als ich? weiß ich leider keine Antwort. Gib ein paar wenige Details preis, dann erhältst du auch eine vernünftige Antwort.

3 Like

Welcher Art Details werden benoetigt? Ich weiss gerade nicht, was noch genauer erlaeutert werden soll

Geltend gemacht wurden Familienheimfahrten vom Arbeits- zum Wohnort und als Beleg wurde o.g. Auflistung verlangt.
Die Auflistung enthaelt die Forderung einer Kostenaufstellung, die allerdings einer Pauschalregelung widersprechend erscheint.

Die Frage nach der Art der benoetigten Details hat durchaus noch Bestandskraft

Hä?

Du musst erzählen, um was es sich handelt. Mit solchen Andeutungen wirst du sonst keine Hilfe erhalten können.

Hallo,

könnte es sein, dass du auch im öD bist und Heimfahrten teilweise erstattet bekommst?

LG
Miamei

Ich verstehe nicht was du meinst. Was fehlt??

Ja, es wurden einige Heimfahrten erstattet.

Das FA weiß dass du im öD bist und will eine Aufstellung mit Kostenanteil abzüglich der von Dir erhaltenen Erstattungen, damit du nicht Kosten geltend machst, die dir der Dienstherr bereits erstattet hat.
Was hat das FA auf deine Nachfrage denn geantwortet?