Nicht jeder wird diese Strecke mit dem eigenen Auto – oder überhaupt mit dem Auto – zurücklegen. Die Entfernungspauschale gibt es zum Glück verkehrsmittelunabhängig und sogar unabhängig davon, ob Dir überhaupt Kosten entstanden sind – also auch dann, wenn Du mit dem Zug fährst, Dich einer Fahrgemeinschaft anschließt, eine Mitfahrgelegenheit nutzt oder kostenlos z. B. von Verwandten mitgenommen oder abgeholt wirst. Anerkannt werden aber natürlich nur Heimfahrten, die tatsächlich stattgefunden haben.
Nach zitierter Quelle (jedoch kein Bundesgesetzblatt…) gilt die Entfernungspauschale unabhaengig von tatsaechlichen Kosten.
Wieso verlangt das FA allerdings Auflistungen mit Kostenanteil?