Familienheimfahrten und Fahrtkostenerstattung

Hallo zusammen,

nehmen wir mal folgendes Szenario an: Arbeitnehmer X ist an einem 500km weiten Projekteinsatzort tätig und bekommt von seinem Arbeitgeber Y eine wöchentliche Fahrtkostenerstattung für Hin- und Rückfahrten.
Nun werden diese Erstattungen aber (angeblich) nicht auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen.

  1. Frage: Ist das eigentlich rechtens seitens des AG Y order müsste er diese angeben?

  2. Frage. Könnte AN X zusätzlich noch wöchentliche Familienheimfahrten von der Steuer absetzen?

Danke und Gruß,
Marco

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo
Naja auf der Lohnsteuerkarte muss das meines Wissens nicht drauf stehen aber es muss auf der elektrischen Lohnsteuerbescheinigung draufstehen vom Arbeitgeber erstattete Leistungen MÜSSEN da drauf stehen . Die Bescheinigung hat das Finanzamt von deinem Arbeitgeber ja schon bekommen du hast so zu sagen ein Duplikat das du dann behalten kannst.
Zu frage 2 Nein ausser der Arbeitgeber erstattet nicht ganz deine einfache Fahrten wenn er nur ein Teil erstattet dann kannst du den Rest noch geltend machen aber du musst den erstatteten Teil deines Arbeitgebers von den geltend gemachten Abziehen.Da steht ja auch „vom Arbeitgeber erstattete Leistungen“ da muss man das dann eintragen.
LG Mausi

Hallo,

Zu Frage 1: kann ich ihnen leider keine Auskunft geben.
Zu Frage 2: Nein er kann keine zusätzlichen Heimfahrten absetzen.Da muss man sehen wie man besser wegkommt,über den Arbeitgeber oder die Km-Pauschale.
Wenns über die KM-Pauschale besser ist,sollte man mit dem Arbeitgeber reden.

Gruß
monika61

Hallo Marco,

Du kannst unabhängig davon, welches Verkehrsmittel du benutzt, mit 0,30€ je Entfernungskilometer für Familienheimfahrten im Rahmen der Entfernungspauschale Werbungskosten geltend machen, sofern die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung vorliegen. Voraussetzung für die Geltendmachung dieser Kosten ist aber immer, dass die Familienheimfahrten auch tatsächlich stattgefunden haben. § 9 Abs. 2 Satz 8 EStG

Voraussetzung für doppelte Haushaltsführung:

Die Voraussetzungen für eine Doppelte Haushaltsführung sind:

  1. Ein eigener Hausstand am heimischen Wohnort

und

  1. Eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort

Der zweite oder doppelte Haushalt befindet sich demnach am auswärtigen Beschäftigungsort, dort, wo sich Ihre regelmäßige (auswärtige) Arbeitsstätte befindet.

http://www.doppelte-haushaltsfuehrung.de/steuer.php/…

Das ist echt ein guter link.

Zu der ersten Frage kann ich nicht helfen, sorry.

Mfg
Michelle

Hallo,

bin leider kein lohnsteuer-Experte mehr.

zu 1.) wenn er diese pauschal besteuert m.E. o.k.

zu 2.) ja müsste gehen.

Marco,
frag lieber dies einem Steuerberater.
Mein Gefuehl:

  • Geldvorteile sollten meine Meinung nach ausgewiesen werden (sogar die 30Euros die ich pro Monat von meinem Arbeitsgeber sind auf meiner Lohnabrechnung!)
  • zweite Anmeldung scheint mir nicht ganz rein zu sein.
    Wenn die Steuerbehoerde nicht dahinter kommen… ist es halt so… Bis du den Beispiel von Zuwinkel erreicht hast, brauchst du 200 Jahren… :wink:-
    „aufpassen“.

Hallo Marco,

die Fahrtkostenerstattung für wöchentliche Heimfahrten muß m. E. der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte eintragen, denn es sind Zusatzleistungen, die auch der Steuerpflicht unterliegen.

Wenn die Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als steuerfreie Zahlung erfolgt, kann dies evtl. unterbleiben.

Wenn der AN nun Fahrtkosten steuerlich geltend macht, wird er in jedem Fall angeben müssen, wie viel vom AG steuerfrei erstattet wurde.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,
zu deiner ersten Frage muss ich passen. Es besteht die Möglichkeit Arbeitgebererstattungen unter der Nummer 17, 20 und 21 einzutragen. Genau weiß ich es nicht, da ich nicht weiß, worum es sich genau handelt.
Wenn man tatsächlich auch unter der Woche nach Hause gefahren ist, dann kann man auch mehr Fahrten absetzen. Ist aber nachzuweisen.
Gruß