Hallo,
angenommen eine verheiratete EU Bürgerin kommt alleine nach Deutschland und
- meldet hier einen Wohnsitz an (bleibt aber weiter im Ausland wohnhaft [Familienmittelpunkt])
- eröffnet hier ein Gewerbe mit einem Umsatz unter 17.000 EURO im Jahr (Kleingewerbe).
Wie sähe es bei Ihr mit Werbungskosten aus, wenn sie selbst KEIN Auto hätte. Gibt es da einen Regelung ohne Nachweis 0,30 € / km maximal 1 x im Monat, oder muss jede Fahrt z.B. mit Busfahrkarten nachgewiesen werden?
Bräuchte Sie einen eigenen Mietvertrag oder würde es genügen, wenn diese Person bei Bekannten zur Untermiete unentgeltlich wohnen würde?
Vielleicht gibt da noch andere Voraussetzungen die ich hier nicht berücksichtigt habe?
PS: Wenn ihr Gatte im Ausland ein geringes Einkommen erzielt, sollte sie sich einzeln veranlagen oder besser gemeinsam?
Besten Dank!
ich kann nur sagen, dass ich, während ich regelmäßig gependelt bin, meistens mit Mitfahrgelegenheit gefahren bin und daher auch keine Bescheinigung über Kosten der Fahrt hatte. Ich habe es in meiner Steuererklärung so angegeben (eine realitische Summe) und es wurde akzeptiert.
Ich war allerdings angestellt beschäftigt, ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht.
gruß pucky
Hallo pucky,
danke für die Info. Das was Du meinst ist vermutlich die Pendlerpauschale die bei Angestellten zum tragen kommt.
Ich meine etwas gehört zu haben, dass man 1 Familienheimfahrt / Monat auch ohne Nachweis ansetzen kann.
Weiß da jemand womöglich konkreter Bescheid wie es sich mit Selbständigen Ausländern verhält?
Beste Grüße
kimberly
Hallo,
die Regelungen zum doppelten Haushalt gelten analog auch bei Selbständigen. Ist in 4.12 ESt-Richtlinien so geregelt.
Demnach wird als notwendig grundsätzlich eine Heimfahrt wöchentlich anerkannt.
Diese Heimfahrten werden verkehrsmittelunabhängig mittels der Pendlerpauschale angesetzt.
Bei dieser Regelung ist aber immer darauf zu achten, dass diese Fahrt auch wirklich wöchentlich durchgeführt werden kann und nicht unglaubwürdig klingt.
Bei einem Erstwohnsitz in der Türkei wird das Finanzamt eine wöchentliche, gar selbst eine monatliche Fahrt ohne Nachweise nicht akzeptieren.
Bei einem Pendeln zwischen Deutschland und Tschechien ist nun entscheidend wo genau die Wohnsitze liegen.
Bei einer Fahrtstrecke von Hof nach Eger wäre selbst ein tägliches Pendeln glaubhaft (sofern ich das von der Landkarte jetzt richtig im Kopf habe).
Bei einer Strecke Hamburg - Ostrau ist wöchentlich problematisch.
Aber eine monatliche Fahrt, egal wohin in Tschechien, dürfte in keinem Fall, auch ohne Belege, ein Problem darstellen.
Wenn keine Belege vorgelegt werden können, so können durchaus auch Mitfahrgelegenheiten vorliegen oder eine Abholfahrt durch den Ehemann.
Gruß
Lawrence
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@Lawrence
herzlichen Dank für die glasklare Erklärung.
Werde mir den entsprechenden EStG Paragraphen mal genauer unter die Lupe nehmen.
LG
Kimberly