Hallo. Um es einmal kurz zu machen. Wir haben eine familienhilfe. Die haben wir vor 2 Jahren selber darum gebeten. Es kam zu familiären Problem da bei meiner Freundin MS festgestellt worden ist, und sie nun auch seit über einem Jahr nicht mehr laufen kann. Seit dem kümmere ich mich um viele Sachen die sie nun nicht mehr machen kann. Unser Sohn (11) hat dazu auch starke Schwierigkeiten in der Schule. Er kommt in Mathe nur sehr schlecht mit und ist deswegen auch oft schlecht gelaunt. Um ein wenig mehr Struktur in sein Leben zu bringen ist er nach der schule in einer tagesgruppe. Das hat auch schon kleine Erfolge gebracht. In unserer Beziehung selbst gibt es ab und an Unstimmigkeiten was die Erziehung angeht. Diese halten sich aber wohl in einem gesunden Rahmen. Meine Freundin ist halt stark eingeschränkt und versteht es wohl noch nicht richtig mit ihrer Situation umzugehen.
Da diese Sachen manchmal auf die Kinder abfärben.
Uns kam dann vor einigen Monaten der Gedanke auf das meine Freundin in eine eigene Wohnung zieht. Nur damit die Kinder diese Konflikte nicht mehr so Stark abbekommen. Diese Idee teilten wir im guten glauben der familienhilfe mit. Die fand die Idee auch gut. Mittlerweile läuft aber alles schon ein ganzes Stück besser. Auch Streitigkeiten gibt es nur noch wenige, so das wir überlegt haben doch zusammen wohnen zu bleiben und eine neue behinderten gerechte Wohnung zu nehmen. Doch genau diese Entscheidung gefällt der Jugendhilfe gar nicht. Heute hatten wir das sogenannte Plangespräch. Daher man uns quasi gesagt das ein getrenntes wohnen die beste und eigentlich einzige Alternative ist.
Kann es angehen das die sich so weit aus dem Fenster lehnen dürfen? Für Ratschläge währe ich echt dankbar.
Ich entschuldige mich schon mal für einige Fehler im Text. Die Autokorrektur meines Handys hat da wohl ab und zu eine andere Meinung wie ich.
Hallo,
die Familienhilfe, ob selber beantragt oder durch Behörden „angeboten“ soll u.a. dazu beitragen, dass mit Hilfe des Jugendamtes im Rahmen der Kindeswohlgefährdung Hilfe angeboten wird , um eine Herausnahme des Kindes aus der Familie zu vermeiden.
Wenn gemeinschaftlich erarbeitet und beschlossen wurde, dass die Freundin auch aufgrund ihrer Erkrankung in eine eigene Wohnung zieht, um Konflikte zu beenden oder zu reduzieren, und diese Entscheidung nun nicht mehr vollzogen werden soll, nur weil sich „derzeit“ die Situation entspannt hat, ist das m.E. kein Grund, von der Entscheidung „getrennten Wohnen“ abzukehren.
Hier gibt es zwei Hauptgründe:
a) Die Absicht für ein getrenntes Wohnen sensibilisiert derzeit alle Mitglieder der Familie mit entsprechender Rücksichtnahme gegenseitig, was allerdings wiederum nachlassen wird.
b) Aufgrund der Erkrankung der Freundin kann es zu nicht ausschließbaren Verschlech-terung ihrer Zustandes kommen, was für die Freundin als auch für die „Familie“ zu weiteren Belastungen führen wird/könnte. Auch dies wäre im Interesse des Kindes zu vermeiden.
Es gibt in fast allen Städten Beratungsstellen; man sollte einmal versuchen, dort Kontakt zu bekommen, denn die Problematik ist für dieses Forum zu groß und zu „privat“.
lG