Hallo zusammen,
muss die Familienkasse die durch das Finanzamt bereits anerkannten Werbungskosten theoretisch ebenfalls anerkennen oder ist ein Einspruch seitens Familienkasse möglich?
Vorab Danke für die Antwort
Gruß
m00bel
Hallo zusammen,
muss die Familienkasse die durch das Finanzamt bereits anerkannten Werbungskosten theoretisch ebenfalls anerkennen oder ist ein Einspruch seitens Familienkasse möglich?
Vorab Danke für die Antwort
Gruß
m00bel
Der Steuerbescheid ist kein Grundlagenbescheid für die Familienkasse, umgekehrt genauso. Beide haben ein eigenenes Prüfungsrecht.
Ich persönlich habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Beim Finanzamt alle Kosten ohne Probleme durchbekommen, bei der Familienkasse musste ich mein Recht erklagen.
Grüße