Familienkasse - Formulierung

Hallo zusammen,

ich ahbe eine Frage zu einem fiktiven Fall, wie er sicherlich mal bei x passieren könnte.

ich möchte erst einmal einen Teil aus einem möglichen Schreiben der Familienkasse zitieren:

… sollten Sie bis zu diesem Termin nicht antworten … muss die Festsetzung des Kindergeldes aufgehoben werden. …

Der Hintergrund ist bei x folgedner:

Von Januar - Juni wurde Kindergeld festgesetzt und bezogen (unter sehr langatmigen Auseinandersetzungen mit der Familienkasse). Im Juni wurde eine schulische Ausbildung beendet.

Seit Juli wird Kindergeld nicht mehr gezahlt, ab August hat x eine neue Ausbildung begonnen und das Schreiben mit dem obigen Zitat ist gekommen.

Frage:

Bezieht sich die Frage (evtl.) auf das ganze Jahr 2010, oder nur ab Juli 2010, denn bis Juni 2010 wurde das Kindergeld ja bereits „festgesetzt“.

Danke und Grüße

Alex

Hallo,

„festgesetzt“ bedeutet nicht § 70 Abs. 4 EStG.
Oder verwechsele ich gerade etwas?

VG, René