Was passiert mit der Krankenversicherung einer Witwe, die in der GKV-Familienversicherung Ihres verstorbenen Mannes versichert ist, wenn sie wieder heiratet und der Mann ein pensionierter Beamter (privat versichert) ist?
Kann mir jemand weiterhelfen?
LG
rudii
Da stimmt was nicht. Wenn der Ehegatte tot ist, kann man nicht bei ihm familienversichert sein.
Meinen Sie: Die Witwe ist aufgrund der Witwenrente in der GKV pflichtversichert worden ? Dann bleibt das erstmal so. Ob die Witwenrente bei Wiederheirat weitergezahlt wird, muss die Rentenversicherung beantworten.
Wenn die Witwenrente endet (je nach Rentenhöhe sowieso), entsteht Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe des neuen Ehegatten. Man kann (muss aber nicht)dann in eine private Krankenversicherung für die fehlenden Prozente.
Gruss
w.will