Familienkrankenversicherung für angenommenes Kind?

Mein Mann und ich sind seit 5 Jahren verheiratet und seit
dem bin ich, meine Tochter aus vorhergehender Beziehung
(ich habe das alleinige Sorgerecht und leibliche Vater
hat auch kein Umgangsrecht mehr),und unsere 3 gemeinsamen
Kinder über meinen Mann familienversichert.

Nun rief mich die Krankenkasse an und meinte, da meine
Tochter aus vorangegangener Beziehung nicht adoptiert
ist, ist sie nicht mehr bei meinen Mann mit
familienversichert.

Begündung: Der Kindesvater kommt derzeit mehr für den
Unterhalt auf als mein Mann.

Ist das so rechtens oder kann ich dagegen angehen.

Schließlich kümmert sich mein Mann seit ihren 2
Lebensjahr um meine Tochter- sie trägt unseren
gemeinsamen Familiennamen, hat keinen Kontakt zu ihren
leiblichen Vater ect.

Der Vater zahlt zwar regelmäßig Unterhalt, hat aber
ansonsten nichts mit meiner Tochtr zu tun (700 km
Entfernung)

Zudem ist der Kindsvater privatversichert, so dass ich
immer alle Kosten vorschießen und sie dann zurückfordern
müßte. Er wird durch die Zusatzkosten wieder Unterhalt
kürzen- er zahlt nur den Mindestsatz und somit wäre mein
Mann wieder derjenige, der mehrfür den Unterhalt
aufkommt- hier geht es um ca. 30€!!!

Ich hoffe Sie können mir helfen einen Weg zu finden- denn
momentan hat sie keine Krankenversicherung!!!

DANKE!!!

hallo,eines Wissens ist das so richtig,Ihr kind aus erster Beziehung ist nicht mit in der familienversicherung versichert,Ihr Mann hätte es adoptieren müssen,so war es in meiner Familie jedenfalls. um ganz sicher zu gehen, die Hotline vom Bundesgesundheitsministerium anrufen.

hätte Ihnen gern positiveres berichtet

mfg.

e. hartwig

hallo und guten tag,
es stimmt - vorrangig ist zu klären, ob der leibliche elternteil mehr unterhalt leistet und somit vorrangig für die versicherung heranzuziehen ist.
eine rechtliche lösung kann ich nicht finden, da die entscheidugn ihrer kasse bindend ist. sie sollten mit der kasse sprechen und ihr die situation erklären. sie haben gegen einen solchen bescheid die möglichkeit, einen monat lang widerspruch zu erheben. dies sollten sie innerhalb der frist auf jeden fall tun.
dass ihre tochter ohne versicherung ist, geht in deutschland nicht. wenn also eine entscheidung getroffen wird, wird sie rückwirkend ab dem endedatum der alten versicherung versichert werden, was bedeutet dass (sofern die pkv zuständig ist) nachzahlungen zu leisten sind. ich würde ihnen also eine schnelle klärung mit der krankenkasse nahelegen.
bitte berücksichtigen sie, dass dies keine rechtsverbindliche beratung/aussage ist, und sie sich hierauf nicht stützen können. ich gebe auskünfte aus gutem willen, jedoch sind für rechtsverbindliche auskünfte die betroffenen kassen zuständig.
mfg - larissa

Die Kasse Ihres Mannes scheint in diesem Falle die Rechtslage (§ 10 SGB V) wirklich sehr, sehr genau auszulegen.
Grds. hat sie jedoch Recht.
Ich gebe hier einfach mal kurz den Passus wieder, auf den sich die Kasse wohl bezieht. (es geht, wie Sie richtig erkannt haben, um die „Unterhaltsfrage“)
§ 10 Abs.4 SGB V: Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches)… Stiefkinder im Sinne des Satzes 1 sind auch die Kinder des Lebenspartners eines Mitglieds.

Alles in allem, ist hier wirklich nur die Frage des überwiegenden Unterhalts zu klären - und ich denke doch, dass sich da bei 30,- € wohl sicher eine Lösung finden läßt…

Das Stimmt. Stief und Enkelkinder sind nur familienverischert, wenn diese überwiegend vom Mitglied, also von deinem jetzigen Ehemann , unterhalten werden. Genaue Info´s bekommst Du auch hier:
http://www.vdek.com/versicherte/familienversicherung…

Ich würde über die Höhe des Unerhaltes nochmal nachdeken und dann was nicht passt, passend zu machen. Unterhalt kann man doch einvernämilch regeln, oder?

Ich hoffe, Du bist nicht bei mir versichert. uups! :wink:

Da du bereits brauchbare Antworten erhalten hast, möchte ich nur zusätzlich anmerken, dass der Kindesvater kaum Einwände erheben dürfte, weil er ja finanziell entlastet würde, sobald das für sein Kind Beiträge zur Privatversicherung nicht mehr anfallen.

Wie schon von anderer Seite richtig bemerkt, spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob das Kind vom neuen Lebenspartner adoptiert wurde.

Statt auf einen Teil des Unterhalts zu verzichten (um der Krankenkasse den Nachweis führen zu können), könnte der Kindesvater auch eine andere Form der Zuwendung ausführen, z.B. ein Geldgeschenk an dich ersatzweise. Dann stimmt die Rechnung wieder und beide Seiten profitieren.

Eine andere Frage erscheint mir viel wichtiger:

Wieso hat der Vater keinen Umgang mehr und wieso soll die relativ weite Entfernung vom Wohnort der Tochter ein Hinderungsgrund sein, wenn es um Besuchs- und Umgangskontakte geht.

Ist dir klar, dass deine Tochter ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat? Sei dir über die schwer wiegenden Konsequenzen und Langzeitauswirkungen klar, denn deine Tochter wird später sehr unangenehme Fragen stellen. Dabei ist völlig uninteressant, wie gut das Verhältnis zum neuen „Ersatzvater“ auch sein sollte. Der Vater bleibt der Vater, selbst wenn er ein Armleuchter sein sollte.

Die finanziellen Aspekte sowie ein Beschluss des Familiengerichts über Versagung des Sorge- und Umgangsrechts dürfen bei dieser Frage kein alleiniger Rechtfertigungsgrund sein.

Sei nicht entrüstet über meine Antwort, aber ich begleite viele vergleichbare Fälle und möchte deiner Tochter das Trauma ersparen. Wenn der Vater nicht ausdrücklich den Kontakt abgelehnt haben sollte, müsstest du sogar den Kontakt eigenständig fördern.

Ansonsten viel Glück in Sachen Versicherung!

Steve-HH

Hallo steve,

danke für Deine Antwort :wink:

Das der Vater keinen Kontakt haben darf, hat das Gericht festgelegt, da der Veracht auf sexuellen Mißbrauch besteht.

Ansonsten stehe ich voll zu Deiner Meinung, dass der Vater zum Leben des Kindes dazu gehört.

Grüßle

Antje