Kann mit bitte jemand eine Frage beantworten. Es heißt in der Einkommensteuererklärung das der Familienleistungsausgleich nur zeitanteilig berücksichtigt werden kann, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres berücksichtigt werden können. Aber warum? Mein Sohn wurde 1995 geboren, gut er ist über 18 Jahre alt aber er befindet sich in Zweitausbildung und diese wird doch bei dem Familienausgleich berücksichtigt, oder? Er hat im Juli die erste Ausbildung beendet dann keine Arbeitsstelle gefunden und im September dann eine zweite Ausbildung begonnen in der er sich jetzt befindet. Diese Zweitausbildung sollte doch noch berücksichtigt werden, oder? Wenn ja, wie stark würde sich das in der Nachzahlung auswirken wenn das Finanzamt dies korrigiert. Wir müssten jetzt 117 Euro nachbezahlen und Vorausszahlungen von 500 Euro im Jahr leisten!
Vielen dank für eure Antworten. Schade das solche Post immer Freitags kommt und das Finanzamt erst wieder Montag geöffnet ist, mich machen solle Sachen krank.
Die Mühe besteht in dem Nebensatz „…eingegangen am 17. Juli 2015“. Aber sei’s drum.
Nö, verkehrt wäre hier nur, Panik zu schieben.
Kommt sicherlich auf das jeweilige Finanzamt an. Hierzustadt haben wir 23 Stück davon und jedes ist anders. Außerdem kommt es darauf an, wer sich meldet. Wenn ich anrufe und sage „SarenSe ma, wat hamSen da jemacht?“, ist das sicherlich was anderes, als wenn… na, egal.
Jedenfalls ist die Frist kein Hexenwerk.
Was du vorhast, ist „einen Einspruch zur Niederschrift einlegen“. Kann man machen, bringt aber auch nicht mehr als ein Dreizeiler, den sich die Sachbearbeiterin bis Mittwoch auf To-do legen kann.
Eine Möglichkeit wäre, dass die Kristallkugel des Finanzamts beim TÜV war und es deshalb keine Kenntnis vom verwirklichten Lebenssachverhalt hat.
Letztlich ist aber doch egal, wer sich wann wo wie vertan hat - hauptsache es wird am Ende richtig festgesetzt. Und da machst du aus meiner Sicht im Moment gerade alles richtig. Nur Herzflattern musst du nicht bekommen.
Servus,
sie ist ungefähr gleich groß wie die Wahrscheinlichkeit, dass der Sachverhalt schlicht in der ESt-Erklärung falsch oder unvollständig dargestellt war. Insbesondere, wenn man nicht unmittelbar mit Elster arbeitet, sondern über die Erfassungsmasken von irgendwelcher „Steuersoftware“ (außer DATEV, aber das kriegt nicht jeder) geht, kann das richtige Ausfüllen der Anlage Kind bei den drei verschiedenen Zeiträumen mit unterschiedlichen Begründungen für den Kinderfreibetrag schon nicht mehr trivial sein.
Heißt: Es ist taktisch sicherlich günstiger, nicht mit Fanfaren und gefällter Lanze in gestrecktem Galopp auf dem FA anzukommen, sondern schlicht auf Augenhöhe mit einer Sache, die zu klären ist.
Und dafür ist es die allerunwichtigste Frage, wer „schuld ist“. Wenn man das sieht, ist die Kuh auch sehr leicht vom Eis zu kriegen.
Ach, und noch ein Hinweis wegen der Vorauszahlungen: Bei diesen gibt es im eigentlichen Sinn kein „richtig“ oder „falsch“ - die Rechenmaschine geht immer davon aus, dass im folgenden Jahr alles gleich ist wie im Vorjahr; wenn einer eine mittelständische Felgenfabrik für vierzig Millionen verkauft hat, weil er sich zur Ruhe setzen möchte, glaubt die Rechenmaschine, er würde von jetzt an jedes Jahr eine Fabrik für vierzig Millionen verkaufen.
Für die richtige Festsetzung der Vorauszahlungen genügt ein ganz einfacher Antrag, zusammen mit der begründeten Darstellung des voraussichtlichen zu versteuernden Einkommens im laufenden Jahr. Die Suche nach dem Schuldigen schadet auch in diesem Zusammenhang.
Gutes Gelingen wünscht
MM
Servus,
es kommt nicht (mehr) darauf an, wie hoch die eigenen Einkünfte sind, sondern auf ihre Art. Welche eigenen Einkünfte unschädlich sind, steht in § 32 Abs IV Nr. 3 S. 3 EStG. Hier könnte tatsächlich ein Fehler bei der Veranlagung vorliegen - wenn hier Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vom Arbeitgeber an die Finanzbehörde übermittelt sind, ist nicht zu erkennen, ob es sich um Ausbildungsvergütungen handelt.
Wenn der Einspruch als Dreizeiler ohne detaillierte Begründung „zur Wahrung von Frist und Form“ gleich heute oder morgen beim FA eingeworfen wird, braucht man keinen Extrazirkus wegen der langen Postlaufzeit aufzumachen.
Formal sind der Antrag bei der Familienkasse und die ESt-Veranlagung zwei verschiedene Verfahren - das eine hat keinen Einfluss auf das andere, auch wenn bei der Veranlagung Kindergeld und Kinderfreibetrag verglichen werden.
Schöne Grüße
MM
Nein, die Frist läuft am 17. August ab. Es gilt nicht das Bescheiddatum, sondern der Zugang des Bescheides. Also, es ist genug Zeit.
Und selbst wenn (!) man argumentieren möchte, dass Streik „höhere Gewalt“ darstelle, die das FA nicht zu vertreten habe - so kann auch der Bescheidempfänger diese höhere Gewalt nicht vertreten.
Es ist also noch genug Zeit.
Servus,
wenn Dich solche Sachen krank machen, frage ich mich, wie Du den Jungen immerhin bis ins zwanzigste Lebensjahr bringen konntest.
Die Einspruchsfrist dauert ein kleines bisselchen länger als bis Montag, das steht auch auf dem Bescheid drauf.
Naheliegend wären die Möglichkeiten, dass der August nicht in der ESt-Erklärung berücksichtigt worden ist und deswegen auch bei der Veranlagung rausfiel, oder dass die Zweitausbildung wegen eigener Einkünfte des Kindes keinen Anspruch begründet. Möglich ist auch, dass es sich dabei nicht um eine Ausbildung im eigentlichen Sinn handelt.
Das Verhältnis von Nachzahlung zu festgesetzten Vorauszahlungen deutet ein wenig in die zweite Richtung.
Wie sich das auswirkt, kann man nur sagen, wenn man die Höhe des zu versteuernden Einkommens kennt.
Schöne Grüße
MM
Mich würde aber schon sehr stark interessieren wie stark die Wahrscheinlichkeit sein könnte das das Finanzamt sich vertan hat und die Ausbildung meines Sohnes nicht angerechnet hat obwohl diese besteht. Ich fahre jetzt am Montag mal mit dem Ausbildungsvertrag auf das Finanzamt dann kann ich auch das gleich mit der Frist ansprechen.
Hallo Enno,
das ist zwar völlig richtig, aber wenn die Möglichkeit besteht, den Bescheid ohne Mühe offen zu halten, ohne den Nebenschauplatz „tatsächlicher Zugang einen Monat nach Datum des Bescheides“ zu eröffnen, ist es sicher nicht verkehrt, diese Möglichkeit zu nutzen.
Man braucht sich allerdings wegen Montag keine grauen Haare wachsen zu lassen, zumal es ziemlich wahrscheinlich Dienstanweisungen zum Umgang mit Fristen im Schatten des Poststreiks gibt, die den genannten Nebenschauplatz nicht besonders dramatisch werden lassen.
- Weißt Du, wie solche Fälle jetzt grade, wo sie sicherlich zu Hunderten vorkamen, durch die Verwaltung gehandhabt werden? Gilt da die bloße Ansage durch den Steuerpflichtigen als „Beweis des ersten Anscheins“ für Postlaufzeiten, die länger als drei Tage gingen? Besonders effizient wäre es ja nicht, wenn hier in jedem Einzelfall ein Nachweis für den tatsächlichen Zugang des Bescheides verlangt würde.
Schöne Grüße
MM
Danke, leider läuft die Frist schon am Montag ab. Der Brief kam heute an und der Bescheid wurde am 16.6 erstellt! blöder Poststreik, obwohl ich denke dieses Problem lässt sich lösen, zur Not frag ich halt den Postboten ob er mir bezeugen kann das er den Brief erst heute eingeworfen hat. Bei uns kamen heute bei vielen im Ort Briefe vom Juni jetzt erst an. Aber das nur am Rande. Ich wollte eigentlich nicht bis Montag warten müssen um zu wissen ob es hier um einen Fehler vom Finanzamt ging, denn dann könnte ich den ganzen Bescheid ja sicher gleich wieder vergessen. Es handelt sich um eine echte Ausbildung, wir bekommen ja auch nach wie vor noch Kindergeld weil auch das „Kindergeldamt“ die zweite Ausbildung anerkannt hat. Die erste Ausbildung war rein schulisch und in der zweiten Ausbildung erhält er jetzt eine Ausbildungsvergütung. Aber die ist sicher nicht so hoch das er seinen Lebensunterhalt damit bestreiten könnte.
Schuld ist irrelevant.