Können Eltern ein Kind (27 Jahre), welches fertig ausgelernt hat und einen Vollzeitjob ausübt von der Steuer absetzen, wenn dieses noch mit in der gemeinsamen Wohnung lebt?
Hallo,
Können Eltern ein Kind (27 Jahre), welches fertig ausgelernt hat und einen Vollzeitjob ausübt von der Steuer absetzen, wenn dieses noch mit in der gemeinsamen Wohnung lebt?
Denkbar wären hier etwa Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
Grüße
@ElBuffo
ERST LESEN, dann antworten! Kind arbeitet im Vollzeitjob!!
Die richtige Antwort ist nein!
Lia
Können Eltern ein Kind (27 Jahre), welches fertig ausgelernt hat und einen Vollzeitjob ausübt von der Steuer absetzen, wenn dieses noch mit in der gemeinsamen Wohnung lebt?
Denkbar wären hier etwa Unterhaltsleistungen als
außergewöhnliche Belastung.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.htmlGrüße
Nein. owT
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Hallo,
ERST LESEN, dann antworten! Kind arbeitet im Vollzeitjob!!
Kein Grund hier rumzuschreien. Hast Du denn erstmal den verlinkten § gelesen? Ist Dir da insbesondere dieser Satz aufgefallen: „Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr z um Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden.“
Ich mag es eigentlich nicht wild rumzuspekulieren. Gerade wenn es so allgemeine Fragen ohne nähere Beschreibungen der konkreten Umstände geht, sind auch nur allgemeine Antworten möglich.
Wer ab und an eine Zeitung liest oder andere Nachrichten verfolgt, wird sicher bereits festgestellt haben, dass es Menschen mit Vollzeitjob gibt, die ergänzend Hartz-IV oder Wohngeld beziehen.
Und genau das sind solche öffentlichen Mittel, die gekürzt würden, wenn derjenige Unterhaltsleistungen von seinen Eltern bekommt.
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ie richtige Antwort ist nein!
Immernoch?
Grüße
Moin,
ich wollte hier natürlich keinen Streit auslösen.
Der Hinweis zu dem Paragraphen war einerseits hilfreich, da er eine fundierte Quelle möglicher Steuervorteile darstellt. Die Antworten anderer User, dass zum Beispiel keine Bedürftigkeit vorliegt und damit kein Anspruch auf Absetzung von Sonderausgaben besteht, lies mich wissen, wonach ich Suchen muss.
Somit ist die Frage im Grunde beantwortet 
Nehmen wir an das Kind mit 27 Jahren verdient in seinem Vollzeitjob ca. 1000€ Netto, liegt es meines Erachtens nach über dem Betrag der sozialen Absicherung. Damit liegt tatsächlich keine Bedürftigkeit vor.
Vielen Dank für eure schnellen Antworten,
Eathen.