Man gründet 2008 eine Firma unter dem Namen „Unabhängige Finanzberatung Mustermann“ (Mustermann ist hierbei der Familienname, den man seit der Geburt trägt). Die Internetdomain lautet www.finanzberatung-mustermann.de. Kleines Unternehmen, 2 pERSONEN:
Ca 180 km entfernt gibt es aber ebenfalls einen Herren Mustermann, der ebenfalls ein Kleines Finanzunternehmen gegründet hat. Dies aber schon Fünf Jahre Früher. Er nennt sie „Mustermann Finanzberatung“, die domain z.b. mustermann-finanzberatung.de. Kommen beide nicht in die Quere. Ebenfalls kleines Unternehmen, eine Ein Mann Firma, aber seit 2003 am Markt.
Die „Unabhängige Finanzberatung Mustermann“ bekam jetzt vor einigen Tagen Post von der „Finanzberatung Mustermann“, das man den Namen „Mustermann“ patentieren lassen hat (Nicht Finanzberatung etc). Dieser fordert auf, das der Namen (also Familienname) Mustermann ein geschütztes Patent ist. Explizit steht in der Aufforderung nichts von „Finanzberatung/Unabhängig etc“, sondern nur der Familienname. Also keine Firmenbezeichnung.
Frage:
Steht er im Recht? Kann man einen Familiennamen patentieren lassen. Er fordert auf, diesen Namen zu ändern, da man bei einer Internetrecherche es zu Verwechslungen kommen könnte.
nochmal:
Homepage A lautet: finanzberatung-mustermann.de, die firma lautet Unabhängige Finanzberatung Mustermann
Homepage B lautet: mustermann-finanzberatung.de, der Firmenname lautet Mustermann Finanzberatung.
Beide sind regional ca 180 km auseinander und werden sich nicht in die Quere kommen. Kann Mustermann B Mustermann auffordern, seine Firma bzw Name zu ändern?
Steht er im Recht? Kann man einen Familiennamen patentieren
lassen.
Nein, das würde wohl unter anderem an der erforderlichen Erfindungshöhe scheitern.
Was man hingegen machen kann, ist, sich den Firmennamen als Marke eintragen und schützen zu lassen. Ich nehme an, das ist hier passiert.
Dagegen kann man vorgehen, aber es liest sich so, als ob das nicht besonders erfolgsversprechend wäre - aber das kann nur ein Experte nach eingehender Wertung des Falls entscheiden.
In einem womöglichen Brief steht
"wie ich feststellen musste, nutzen sie den Namen Mustermann für ihre Geschäftliche Beziehungen und Internetauftritte. Hiermit teile ich mit, das der Name Mustermann eine geschützte Marke und unter nr2134234234 beim deutschen patentamt angemeldet ist.
Da ihr Internetauftritt unter der domain „finanzberatung mustermann“ und bei recherchen zu verwechslungen führt, fordere ich sie auf, diese zu ändern.
Teilen sie mir bitte mit, wie sie künftig firmieren. "
Es kann Mustermann A verwundern, das nur der Familienname Mustermann geschützt wurde, nicht die Firmenbezeichnung. Es geht hier wohl wirklich nur um den Familienname, auf den beide Parteien keinen Einfluß haben. Zufällig ist man halt in der gleichen Branche tätig und außerhalb von Internetrecherche bestehen keine Verbindungen-weder negativ noch positiv…
Hat er wirklich das recht, Mustermann A aufzufordern, seinen Firmennamen zu ändern-es fällt und steht mit dem Familiennamen. Dieser ist sehr wichtig und authentisch für Mustermann A.
Zitat: Zur Führung einer Firma sind nach deutschem Handelsrecht nur Kaufleute berechtigt. Andere Gewerbetreibende können eine Geschäftsbezeichnung führen. Ein solches Handelsgewerbe muss in das Handelsregister eingetragen werden.
Man kann also nicht einfach eine Firma gründen.
Nähere Informationen wären daher sicher angebracht…
sollte mir so etwas passieren würde ich schnell einen
Fachanwalt aufsuchen und mich beraten lassen.
dem stimme ich zu.
Das ist hochkomplexes Recht das mit menschlicher Vernunft
nicht zu durchdringen ist.
Dem daraus resultierenden Rückschluss, dass Fachanwälte über „übermenschliche Vernunft“ verfügen und nur deshalb Beratungen leisten können, stimme ich nicht zu.
Das ist hochkomplexes Recht das mit menschlicher Vernunft
nicht zu durchdringen ist.
Dem daraus resultierenden Rückschluss, dass Fachanwälte über
„übermenschliche Vernunft“ verfügen und nur deshalb Beratungen
leisten können, stimme ich nicht zu.
Dieser Rückschluss ist keineswegs zwingend die einzig denkbare Interpretation. Es gibt auch eine ganz andere. Ludwig Thoma wusste Bescheid.