Familienname des kindes 2. mal ändern-wie?

hallo, ich habe meine tochter vor paar jahren zur welt gebracht, als uneheliches kind, nahm sie automatisch meinen nachnamen mit ihrer geburt an. da ihr vater und ich vor hatten in nächster zeit zu heiraten, haben wir uns entschlossen, dass unsere tochter den nachnamen ihres vaters schon mal annimmt und ich dann mit der bevorstehenden hochzeit. mittlerweile sind 6 jahre verstrichen und aus der geplanten hochzeit wurde leider eine trennung. ich bin nun alleinerziehend und meine tochter und ich haben unterschiedliche nachnamen. der vater meiner tochter teilte mir vor ein paar tagen mit, dass es besser und im alltag einfacher wäre, wenn unsere gemeinsame tochter meinen nachnamen wieder annimmt, da sie bei mir lebt. er würde jede benötigte unterschrift dazu leisten.
wir haben damals beim jugendamt eine vaterschaftsanerkennung, und das gemeinsame sorgerecht, sowie die namensänderung bewirkt. es kann alles so bleiben, auch die gemeinsame sorge, jedoch würde ich gerne, dass unsere tochter wieder meinen nachnamen trägt. meine frage ist, ob das problemlos zu machen ist, wenn beide elternteile sich einig sind.
vielen dank im vorraus.

Hallo Dajo-also so ganz genau kann ich dir das zwar nicht beantworten aber ich denke mal das das geht. Normalerweise müsste dir da auch das zustndige Standesamt ne Info geben können, oder auch das Jugendamt. Einfach mal da anrufen. Fragen kostet ja nix. Ansonsten hoffe ich dass dir hier vielleicht direkt weitergeholfen kann. LG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo dajo,

da kann ich leider nicht helfen, ich bin kein Rechtsexperte… Viel Glück…

yvo

Bin hierzu auch unerfahren, habe auch einen unehelichen Sohn aus eheähnlicher Gemeinschaft, welcher den Namen der Mutter trug, sie trennte sich von mir und heiratete. Ohne mich zu fragen war es möglich, dass mein sohn nun den Namen des Ehemanns erhielt. Es heißt doch zum Wohle des Kindes!

Für sie ist doch schön, dass der Vater so kooperativ ist, würde einfach beim Standesamt nachfragen. Meine EX hatte von anfang an versucht, mir meinen Sohn komplett zu entfremden, was sie zwischenzeitlich geschafft hat. Ihr Ehemann wollte angeblich meinen sohn adoptieren, als die Entfremdung eingetreten war, nahm ich die Beiden beim Wort, nun wollte er von Adoption nichts mehr wissen. Habe lange gekämpft, auch einmal vor Gericht. lasse nun mich zweimal im Jahr bei ihm sehen gebe unter der Tür ein kleines Geschenk ab gerade mal zwei Sätze und tschüss. Habe noch die illussionäre Hoffnung, dass mein verlorener Sohn mal wieder zu mir zurückkommt, was jedoch unwahrscheinlich ist. Hier müsste ich dann wohl erneut die Lügen meiner Ex verschweigen, um eine evtl Freundschaft nicht zu gefährden.
Ich wünsche Ihnen viel Glück! Meine Mutter sagte immer: Es ist immer noch gut ausgegangen.

Grüße aus Ulm

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Leider geht das nicht so einfach und das Namensrecht verbietet eigentlich die spätere Änderung des Familiennamens, wenn es nicht ernst Gründe für eine Namensänderung gibt.

Es ist völlig unproblematisch, wenn das Kind einen anderen Namen hat, das wirst du noch feststellen.

Ich hasse es, wenn „Nichtwisser“ zu jedem Thema ihren Senf abgeben und gleich damit beginnen „Ich bin kein Rechtsexperte“ oder „habe leider auch keine Ahnung“ usw. Dann soll man lieber die Klappe halten und nur fleißig lesen, damit man mit Halbwissen nicht die Leute verunsichert.

Mein Rat:

Gehe zum Ordnungsamt/Einwohnermeldeamt und stelle einen Antrag auf Namensänderung. Das kostet allerdings Geld und muss begründet werden. Einige Ämter sehen das lockerer und könnten zustimmen. In anderen Städten gibt es strikte Ablehnungshaltung, bis auf begründete Ausnahmen.

Gruß aus Hamburg!

[email protected]