Familienname des Kindes aus erster Ehe

Angenommen, A wäre fünf Jahre alt und lebt bei der Mutter B, die vom Vater © geschieden ist.

B lebt nunmehr mit A und D (dem neuen Lebenspartner) zusammen. A, B und C tragen bislang denselben Familienname aus erster Ehe und beide Elternteile haben das Sorgerecht.

Wenn nun B und D heiraten und der Name von D alleine weitergeführt werden soll, welche Chancen hat dann A ebenfalls auf ausdrücklichen Wunsch diesen Namen anzunehmen, auch wenn C nicht damit einverstanden ist?

Hallo,

Wenn nun B und D heiraten und der Name von D alleine
weitergeführt werden soll, welche Chancen hat dann A ebenfalls
auf ausdrücklichen Wunsch diesen Namen anzunehmen, auch wenn C
nicht damit einverstanden ist?

sehr geringe Chancen, das geht nur auf Entscheidung eines Familiengerichtes hin, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. „Wichtiger Grund“ ist nicht, dass Mama den Papa nicht mehr mag, und auch nicht, dass Kind das gerne möchte. Auch, dass Kind dann ja anders heißen würde als Mama und Stiefpapa ist kein „wichtiger Grund“.

Gruß,

Malte