Hallo,
gibt es genaue Weisungen dafür, wie man für ein (erwachsenes)
Kind zu sorgen hat?
Ein erwachsenes Kind sorgt für sich selber. Die Mutter kann nicht bestimmen, da die Mutter kein Betreuungsrecht mehr hat. Das Kind ist ja schließlich volljährig.
Angenommen, Mutter & Vater leben getrennt, Kind ist über 18,
wohnt bei der Mutter, die Mutter hat einen neuen Freund,
ebenso bezieht die Mutter Kindergeld und weitere Leistungen
vom Staat (über die Höhe ist das Kind nicht informiert) und
außerdem Unterhalt von dem leiblichen Vater.
Falsch! Das volljährige KIND bezieht den Unterhalt. Es bestimmt auf welches Konto der Unterhalt fließt. Die Mutter ist auch Barunterhaltspflichtig.
Die Mutter selbst und ihr Lebensgefährte speisen relativ
ausgewogen, dass Kind hat allerdings, sagen wir mal 1 Sorte
Tiefkühlpizza, 2 Wurstsorten, Toastbrot und Butter zur
Verfügung.
Warum lässt sich das ein volljähriges Kind gefallen? Wenn ich das mit meinem Sohn gemacht hätte, wäre aber voll die Post abgegangen.
Das Kind sei weiterhin mal mit Abitur oder Studium beschäftigt
und verdient nicht genug nebenbei, um ausziehen zu können oder
selbst für sich jeden Tag Speisen & Getränke zu kaufen.
Tja, was ist nun? Abitur (also allgemeinbildende Schule oder Studium? Das macht im Unterhaltsrecht bei volljährigen Kinder ganz arg viel aus. Ist wie Unterhose und Hose - beides sind zwar Hosen, aber mit ersteren geht keiner auf die Straße.
Auf den Missstand des Kindes hingewiesen (vom Kind),
verweigert die Mutter aber Haushaltsgeld abzugeben, so dass
das Kind selbst einkaufen könnte, was es mag.
Volljähriges Kind fordert den Vater (möglichst schriftlich) auf, dass er in Zukunft den Barunterhalt auf das Konto des „Kindes“ zu überweisen hat.
Gehen wir mal davon aus, dass die Mutter mit
Standardargumenten wie „Ich verdiene sehr wenig - es ist kein
Geld da“, „Das Reihenhaus muss bezahlt werden“, „Strom &
Wasserkosten sind gestiegen“ etc. antwortet.
Das ist das Problem der Mutter und nicht des Kindes. Kind hat Anspruch auf Unterhalt. Wenn es noch zur Schule geht unterliegt die Mutter sogar einer erhöhten Erwerbsobliegenheit (solange das Kind bei einem Elternteil wohnt UND noch keine 21 Jahre alt ist).
Heißt mit anderen Worten: Mama muss sich schnellstens einen Job suchen und Papa kann verlangen, dass sie sich an der Barunterhaltspflicht beteiligt. Er muss dann u. U. weniger Unterhalt bezahlen. Er darf übrigens seit dem 18. Geburtstag das ganze Kindergeld vom Unterhalt abziehen.
Die Mutter verweigert also jedweges Haushaltsgeld und kauft
weiterhin nur die gleichen oben genannten, sehr unausgewogenen
Speisen ein.
Kind geht in Zukunft selber einkaufen. Für das Zimmer und den Strom usw. kann es sogenanntes „Kostgeld“ bezahlen, falls das nicht sowieso schon durch das staatliche Kindergeld gedeckt ist.
Selbst speist sie aber anders, samt Lebensgefährten.
Gehen wir mal weiterhin noch zusätzlich davon aus, dass selbst
im Haushalt vorhandere Katzen ausgewogenere Nahrung bekommen.
Kommentare siehe oben
Um es noch weiter zuzuspitzen, ist die Mutter abgeneigt,
weiteren Unterredungen zuzustimmen.
Dann geht Papa vielleicht zum Gericht und beantragt - wenn das Kind noch zur Schule gehen sollte - dass sich Mama effektiv an den Unterhaltskosten beteiligt.
Weiterhin bekommt das Kind auch keinen Cent vom Unterhalt,
Kindergeld o.Ä. zu sehen und ebenso kein Taschengeld.
Warum lässt es sich sowas als volljähriges Kind gefallen? Verstehe ich echt nicht.
Gehen wir mal davon aus, für Klamotten wird 2x im Jahr Geld
zur Verfügung gestellt und für Literatur für Abitur/Studium
wird gesorgt.
Sonstiges, Kino, Eis, Süßigkeiten, DVDs, Musik - alles was man
unter Luxusartikel verbuchen könnte, muss das Kind also selber
von Gelegenheitsjobs bezahlen (die aber wie oben erwähnt,
nicht ausreichen würden, um jeden Monat selbst für andere
nahrhaftere Nahrung zu sorgen). Taschengeld o.Ä. gibt es
keins. Das Kind hat also nur Geld, wenn es jobben geht.
Nein, es lässt sich den Unterhalt aufs eigene Konto überweisen. Die Mutter hat dagegen keinerlei gesetzliche Handhabe.
Welche Verpflichtungen gibt es denn generell?
Was müsste z.B. von dem Unterhalt oder dem Kindergeld von der
Mutter an das Kind weitergegeben werden? Oder müsste es
überhaupt?
BEIDE Eltern haben die Pflicht den Kindern eine Ausbildung zu finanzieren. Es gibt keine Pflicht eines Kindes, das Leben der Eltern zu finanzieren - Ausnahme wäre, wenn diese nicht in der Lage (Krankheit, Alter, Behinderung) sind ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren.
Welche Möglichkeiten hätte das Kind, Haushaltsgeld zu
verlangen?
Unterhalt auf das eigene Konto überweisen lassen. Ist völlig konform mit den Gesetzen.
Oder zumindest abwechslungsreichere Nahrung?
Siehe oben
Welche Möglichkeiten hätte das Kind, auszuziehen?
Zieht bei Papa ein und Problem ist gelöst. Wenn es 18 Jahre alt ist, kann das keine Mutter verhindern. Ob staatliche Behörden bei der Finanzierung Probleme machen, ist ein anderes Problem.
Gleicher Fall, aber mit einem bzw. einem weiterem unter 18
jährigen Kind würde mich auch noch interessieren.
Hier kommt es etwas auf das Alter des Kindes an. Vielleicht schon mal vorsorglich kann das Kind ein „Tagebuch“ führen, auf dem die Nahrung genau aufgeführt ist.
Es kann zum Jugendamt gehen oder es wechselt einfach zum Papa. Die Bestimmung auf das eigene Konto geht hier nicht.
danke schonmal im vorraus,
Ascer
Gern geschehen. Genauere Tipps können sich Vater und Kinder bei Vätervereinen zum Beispiel im Forum verlinkt bei www.vafk.de holen.
Gruß
Ingrid