Hallo,
Eine Erziehungsberechtigte Person möchte die Kontaktnahme einer außenstehenden unbescholtenen Person zu dem minderjährigen Nachkommem verbieten.
Ist das juristisch durchsetzbar?
Gruß Carlos
Hallo!
Tja, so abstrakt wird’s wahrscheinlich schwierig, Deine Frage zu beantworten.
Geht es um ein Hausverbot?
Umgangsverbot?
„Kontaktverbot“ aus welchem Grund denn…?
Gefährdung?
Kindeswohl?
Grüßle
Jogi