Familienrecht

Hallo,

wie sieht es eigentlich bei folgendem sachstand aus

Ein ehepaar, ihn nennen wir m sie w, trennen sich.

Sie zieht aus der gemeinsamen wohnung aus, nimmt den wagen mit, und verlangt nun von m die häfte der gelder aus sparbüchern und sparverträgen.

bei dem wagen ist es so, das er vorher ihr gehörte, sie ihn also mitgebracht hab, und das geld in den sparverträgen, stammt aus einem bausparvertrag der m schon vorher gehörte und nur umgeschichtet wurde.

bei gütertrennung hätte w doch kein recht darauf oder?

mfg

Hallo,

bei gütertrennung hätte w doch kein recht darauf oder?

Nicht nur bei Güterennung nicht. Beim Zugewinnausgleich wird der Zugewinn aufgeteilt, das was jeder mit in die Ehe gebracht hat, nicht. Die Frage ist, ob m beweisen kann, was am Tag der Eheschließung zu seinem Vermögen gehörte.

Gruß

Nordlicht