Unser Sohn, verheiratet, 2 Kinder 2 und 7 Jahre wurde im
Fakilienstreit handkreiflich. Seine Ehefrau rief die Polizei.
Diese verbot ihm 10 Tage die Wohnung zu betreten. Geht dies
ohne Gericht? Diese 10 Tage sind längst um. Seine Ehefrau
lässt ihn aber trotzdem nicht in die gemeinsame Wohnung (unser
Sohn steht mit im Mietvertrag). Auch verbietet sie ihm die
Kinder zu sehen. Sie hat keinerlei gerichtliche, oder vom
jugendamtliche Verfügungen. Kann sie dies so machen?
Eigentlich ist dies eine zerüttete Ehe, aber unser Sohn will
daran festhalten, auch wenn er schon mehrmals mit Messer,
Schraubenzieher und anderen Gegenständen von seiner Ehefrau so
verletzt wurde, daß Ärtzte und Krankenhaus aufgesucht werden
mußten. Er hat nie gesagt, wie es zu den Verletzungen kam.
Polizei hat er schon gar nicht verständigt. Er hängt an den
Kindern. Er lebt zur Zeit in einer Pension.
Vielen Dank für eine Auskunft
Das ist leider ein sehr häufiger Fall: Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes. Wer
mit der Gewalt angefangen hat, wie mit dem Vater vorher umgesprungen wurde
interessiert da nicht mehr, Polizisten werfen oft einfach den Mann aus der
Wohnung. Frauen haben da einen grossen Bonus.
Da der Sohn nicht mehr in die Wohnung kommt, weil ihm die Frau es weiterhin
verbietet wird er wohl nicht umhin können, sich das Scheitern der Ehe
einzugestehen. Er muss jetzt schnell zu einem Anwalt und andere wichtige Dinge
regeln. Eine gute Erste-Hilfe-Seite für Väter mit detaillierter Checkliste ist
trennungsfaq.de , das soll er
durcharbeiten und dann handeln.
Theoretisch darf er jetzt wieder in die Wohnung. Aber wenn er nur unter
Gewaltanwendung hineinkommt, ist er per herbeigerufener Polizei schneller
wieder draussen wie ihm lieb ist. Er braucht jetzt eine neue Wohnung und einen
gerichtlichen Herausgebebeschluss für seine Sachen. Ein eigener Anwalt ist
umumgänglich.
Hallo Otto,
Familienstreitigkeiten, die von gewalttätigen Auseinandersetzungen begleitet sind, sind die schwierigsten, die es überhaupt gibt. Dieses auch dahingehend, da man hier nur die Auffassung von einer Seite geschildert bekommt. Aus diesem Grund ist es kaum möglich hier im Internet eine Antwort zu finden, die der realen Situation gerecht wird.
Zu Deiner Frage: Die Polizei hatte für 10 Tage einen sogenannten Platzverweis ausgesprochen. Dazu ist die Polizei bei gewalttätigen Auseinandersetzungen im Familienkreis berechtigt. Nach Ablauf der verhängten Zeitspanne muss dem Grunde nach die Ehefrau ihn wieder in die Wohnung lassen.
Nun ist es aber so, dass man mit einem Platzverweis das Problem vielleicht in dem Moment der Auseinandersetzung lösen kann, indem man die streitenden Parteien „auseinanderzieht“. Langfristig ist hier aber nichts gewonnen, denn die herrschenden Probleme bestehen nach Fristablauf weiter.
Leider schreibst Du nicht, was Dein Sohn in der Wohnung machen will. Will er dort weiter wohnen ? Will er seine Sachen abholen ?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein gemeinsames Wohnen weiterhin möglich ist. Hier sollte eine andere Lösung angestrebt werden. Wenn er „nur“ seine Sachen abholen möchte, dann müsste dieses möglich sein, ggf. mit Unterstützung der Polizei.
Da beide Ehepartner Gewalterfahrungen haben, kann man das Problem auch nicht unbedingt juristisch lösen. Vorher müsste bei beiden erstmal eine psychosoziale Maßnahme erfolgen, um mit der Sache überhaupt umgehen zu können. Ich würde diesbezüglich Deinem Sohn dringend empfehlen sich an ein „Männerzentrum“ oder eine Beratungsstelle für Männer zu wenden.
Größte Sorgen mache ich mir aber um die beiden noch recht kleinen Kinder, die nach Deinen schilderungen schon des Öfteren gewalttätige Auseinandersetzungen mitbekommen haben. Hier möchte ich Dich bitten, dass Du Dich an das Jugendamt wendest und ganz offen den Sachverhalt schilderst. Es erscheint mir mehr als angebracht, dass die Kinder für eine Übergangszeit aus der Familie genommen werden, bis die Eltern wieder in der Lage sind „normal“ zu kommunizieren. Dieses hätte auch den Vorteil dass Dein Sohn die Kinder ohne weitere Auseinandersetzungen mit seiner Frau sehen könnte.
Abschließend möchte ich aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Stellungnahme ausschließlich auf Grund Deiner Schilderung erfolgte.
Ich wünsche allen Beteiligten viel Glück bei der Suche nach einer Lösung,
liebe Grüße,
Andreas
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Ja, die Polizei kann 10 Tage Hausverbot aussprechen.
Ohne gerichtliche Verfügung muss dem Sohn nach 10 Tagen der Zutritt erlaubt werden.
Wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, muss der Sohn die Kinder sehen dürfen. Notfalls mit der Polizei.
Wurden die Verletzungen dokumentiert? Immer Strafantrag stellen.
Gruß
Matthias
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Hallo,
leider konnte ich nicht eher antworten, Sorry!
Ich kann nur raten, einen RA aufzusuchen und das Jugendamt einzuschalten.
Da die Polizei vor Ort war, kann diese ihm wohl für ein paar Tage Hausverbot erteilen. Wie es mit der Ehefrau Ihres Sohnes aussieht, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Ich wünsche Ihrem Sohn, dass sich alles wieder einrenkt.
Gruß
Kerstin 72