Familienrecht

Lieber Experte,
meine Freundin bat mich, bei wer-weiss-was um Hilfe zu bitten und ihr es zu übermitteln (sie hat kein Internet).
Vor vier Jahren hat sie einen Chilenen geheiratet und hat ihn sozusagen als Heiratsschwindler entlarvt.
Er ist schon bei einer anderen, und sie hat die Scheidung eingereicht.
Nun hat sie Bedenken, dass sie ihm gegenüber unterhaltspflichtig ist, falls ihm etwas passiert während der Trennungszeit, da er keine Arbeit hat und noch bei ihm krankenversichert ist.
Das einzige, was sie erwirken konnte ist, dass er nur noch drei Monate in Deutschland verweilen kann und überhaupt jedes halbe Jahr für 3 Monate einreisen darf.
Ansonsten hat sie Angst, er könne willkürlich auf irgend eine Art Geld aus ihr herausholen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und meine Freundin sicherlich noch mehr.

Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Martina

Guten Tag Martina,
das Wort „Heiratsschwindler“ wird gern benutzt, dürfte aber auch hier nicht an der richtigen Stelle stehen. Merkmal eines Heiratsschwindlers ist, dem anderen die Heiratsabsichten vorzutäuschen und so zu betrügen. Wenn der besagte Chilene Ihre Freundin vor 4 Jahren geheiratet hat, dann wohl eher wegen der Aufenthaltserlaubnis, weniger als Heiratsschwindler. Darüber hinaus wird es unmöglich sein, besagtem Chilenen unlautere Absichten nachzuweisen, da man auch dem eigenen Ehemann nur vor, aber nicht in den Kopf schauen kann.
Aus diesen Gründen würde eine Unterhaltsentscheidung nach den geltenden Unterhaltsregelungen getroffen werden.
Das Thema des Ehegattenunterhalts ist umfangreich, so dass ich auf die vielen Darstellungen im Internet verweisen möchte, z.B. http://www.finanztip.de/recht/familie/familienrecht-…. Oder bei Google einfach eingeben: „Ehegattenunterhalt“.
Ich hoffe, ein wenige geholfen zu haben.
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Nun mal langsam, bitte nicht alles durcheinanderwerfen.

Willkürlich kann niemand Geld abfordern. Eine Ehe ist ein Vertrag auf Lebenszeit. Unterhalt begehren kann jedoch nur wer bedürftig ist oder auf Grund eines Vertrages.Eines verstehe ich nicht: Wenn eine Eheschließung nach deutschem Recht erfolgt ist, dann muß der Mann nicht vor Ende des Trennungsjahres ausreisen. Ich bitte um mehr Info und strukturiert.

Matthias

Hallo, vielen Dank für die prompte und sehr nette Auskunft, ich werde sie
sofort an meine Freundin weiterleiten.
Dieses Wort „Heiratsschwindler“ ist mir gerade so eingefallen, da bei meiner
Anfrage ein Stichwort verlangt wurde.
Dankeschön und liebe Grüße
Martina

Hallo Matthias,
vielen lieben Dank für das rege Interesse. Ich werde meiner Freundin diese Email sofort weiterleiten. Sie wird sich über Ihre Anteilnahme sicherlich sehr freuen und Ihnen schnellstmöglich mehr Informationen zukommen lassen.
Ich kann dazu nur sagen:
Sie hat ihn in Chile kennengelernt, er ist 16 Jahre jünger als sie, sie hat ihm ermöglicht, mit ihm hier zu leben und aus m.E. blinder Liebe geheiratet.
Aufgrund vieler verschiedener Begebenheiten hat sie herausgefunden, dass er sie nur ausgenutzt hat, und er ist auch bereits bei einer anderen tatsächlich reicher Adligen.
Vorher hat sie natürlich noch 72000 Euro !!! in Chile investiert, die natürlich weg sind, und sie sich nicht mal mehr getraut hat, dorthin zu reisen, weil ihr viele aus ihrem Umfeld dringendst davon abrieten.
Das dumme Mädel, kann man da nur sagen!
Das jetzt mal aus meiner Sicht.
Liebe Grüße
Martina

Hallo Matthias,
vielen lieben Dank für das rege Interesse. Ich werde

meiner

Freundin diese Email sofort weiterleiten. Sie wird

sich über

Ihre Anteilnahme sicherlich sehr freuen und Ihnen
schnellstmöglich mehr Informationen zukommen lassen.
Ich kann dazu nur sagen:
Sie hat ihn in Chile kennengelernt, er ist 16 Jahre

jünger als

sie, sie hat ihm ermöglicht, mit ihm hier zu leben und

aus

m.E. blinder Liebe geheiratet.
Aufgrund vieler verschiedener Begebenheiten hat sie
herausgefunden, dass er sie nur ausgenutzt hat, und er

ist

auch bereits bei einer anderen tatsächlich reicher

Adligen.

Vorher hat sie natürlich noch 72000 Euro !!! in Chile
investiert, die natürlich weg sind, und sie sich nicht

mal

mehr getraut hat, dorthin zu reisen, weil ihr viele

aus ihrem

Umfeld dringendst davon abrieten.
Das dumme Mädel, kann man da nur sagen!
Das jetzt mal aus meiner Sicht.
Liebe Grüße
Martina

Hallo Martina,

was will denn die Freundin? Sie will sich trennen und
wenig Unterhalt bezahlen! Oder?

Anderen Unbeteiligten nachzuweisen, wieviel Geld sie
haben, ist schwer.

Gruß

Matthias

Hallo, Sie haben ja schon geantwortet, danke.
Ich habe ihr Ihre Antwort vorgelesen.
Dass er am Flughafen abgefangen wurde lag daran, dass die zwei Jahre Pflichtaufenthalt ab Eheschließung nicht erfüllt war, daher konnte sie veranlassen, dass er am Flughafen aufgehalten wurde und nun nach drei Monaten wieder zurück muss. Somit hat er keine Möglichkeit unbegrenzt hierzubleiben.

Das ist jetzt alles ein wenig komplex für mich, Ihnen genauere Angaben zu machen. Wäre es denn möglich für Sie, sich die Mühe zu machen, mal mit ihr zu telefonieren?
Bestimmen Sie,ob ich Ihnen ihre Telefonnummer geben soll oder Sie geben mir Ihre und meine Freundin kann Sie anrufen. Natürlich nur, wenn Sie damit einverstanden sind. Ich frage gleichzeitig meine Freundin, ob es ihr recht ist.
Ansonsten warte ich erst Ihre Antwort ab.
Liebe Grüße
Martina

Hallo, Sie haben ja schon geantwortet, danke.
Ich habe ihr Ihre Antwort vorgelesen.
Dass er am Flughafen abgefangen wurde lag daran, dass

die

zwei Jahre Pflichtaufenthalt ab Eheschließung nicht

erfüllt

war, daher konnte sie veranlassen, dass er am

Flughafen

aufgehalten wurde und nun nach drei Monaten wieder

zurück

muss. Somit hat er keine Möglichkeit unbegrenzt

hierzubleiben.

Das ist jetzt alles ein wenig komplex für mich, Ihnen

genauere

Angaben zu machen. Wäre es denn möglich für Sie, sich

die Mühe

zu machen, mal mit ihr zu telefonieren?
Bestimmen Sie,ob ich Ihnen ihre Telefonnummer geben

soll oder

Sie geben mir Ihre und meine Freundin kann Sie

anrufen.

Natürlich nur, wenn Sie damit einverstanden sind. Ich

frage

gleichzeitig meine Freundin, ob es ihr recht ist.
Ansonsten warte ich erst Ihre Antwort ab.
Liebe Grüße
Martina

Hallo Martina,

hat denn der Mann aus Chile schon Unterhaltsforderungen
gestellt? - wenn ja, wie hoch? Sollen mögliche
Forderungen nach Chile überwiesen werden?

Ich muss eines noch klarstellen: Wenn ich den Fall
übernehmen soll, dann geht das nicht kostenfrei!

Der Rahmen von wer w. w. ist überschritten.

Matthias

Hallo Matthias,
nein nein, vielen Dank.
Das glaube ich mal eher nicht, dass meine Freundin das möchte.
Ich denke mal, sie wollte nur Ratschläge.
Ich kann verstehen, dass Sie hier keine konkreten Auskünfte erteilen können.
Trotzdem vielen Dank nochmals, dass Sie jedesmal geantwortet haben.
Liebe Grüße und alles Gute,
Martina

Hallo,

wenn es dumm kommt, kann sie tatsächlich ihm gegenüber zum Unterhalt verurteilt werden, solange er in Deutschland istm doch er muss ja Deutschland verlassen. Ich bin keine Söpezialistin, doch soll sie sich an den Verband binationaler Familien wenden, Mitglied werden, da sitzen die Alltags-Spezialisten. www.verband-binationaler.de/ -
Und Scheidung nur durch einen Fachanwalt für Familienrecht!
Viel Glück!
Ingeborg

Hallo liebe Ingeborg,
vielen lieben Dank für die Mühe.
Ich habe Deine Email schon weitergeleitet und will jetzt grade mal auf der von Dir erwähnten Seite nachschauen.
Meine Freundin hat zur Zeit leider kein Internet.
Liebe Grüße
Martina