Familienrecht

Liebe/-r Experte/-in,

meine Schwester ( Wohnhaft in Offenburg ) möchte zusammen mit ihrem Mann ein Hilfsprojket in Afrika untersützen. Für ein Jahr will sie ihre Kinder 4,5 Jahre alt zu mir und meiner Familie geben ( nach Hamburg) Wir haben 3 Kinder im Alter von 15,17und 18) Ist das rechtlich irgendwie möglich?

Mit nehmen wollen sie die Kinder nicht. Die Kinder fühlen sich bei uns wohl. Allerdings wäre das schon ende dieses Jahres, ist alles ziemlich kurzfristig. Was gibt es zu beachten und wie kann man alles klären und durchsetzen ?

Hallöchen, leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen, daich mich mehr mit Scheidungsrecht auskenne. Auf jeden Fall würde ich da aber die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen, die können Sie da bestens beraten.
Viele Liebe Grüße…

Liebe/-r Experte/-in,

meine Schwester ( Wohnhaft in Offenburg ) möchte

zusammen mit

ihrem Mann ein Hilfsprojket in Afrika untersützen. Für

ein

Jahr will sie ihre Kinder 4,5 Jahre alt zu mir und

meiner

Familie geben ( nach Hamburg) Wir haben 3 Kinder im

Alter von

15,17und 18) Ist das rechtlich irgendwie möglich?

Mit nehmen wollen sie die Kinder nicht. Die Kinder

fühlen sich

bei uns wohl. Allerdings wäre das schon ende dieses

Jahres,

ist alles ziemlich kurzfristig. Was gibt es zu

beachten und

wie kann man alles klären und durchsetzen ?

Hallo,

meine Antwort: So kurzfristig ist das Projekt nicht zu
realisieren!

Überdies sind die Kinder noch klein. Ein Kind wird in
die Schule kommen. Wo sind die Kinder dann versichert?

Wer trifft die Entscheidungen bei einer Operation? Usw.

Weiteres möchte ich nicht sagen, da ich die Idee für
verantwortungslos halte.

Matthias

Hallo Florian,

ich denke es ist besser, wenn Deine Schwester Euch für die Zeit das Sorgerecht für die Kinder überträgt, damit Ihr für alle Notfälle handeln könnt. Es könnte doch mal sein den Kindern oder den leiblichen Eltern in Afrika passiert in der Zeit etwas. Der zuständige Ansrechpartner ist das Amtsgericht oder Familiengericht in der Stadt wo die Kinder wohnen. Einfach einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge stellen auf Zeit.

LG Antje

Hallo.

Zu diesem Problem gibt es mehrere Lösungsmöglichkeiten. Die erste und einfachste ist wenn Ihre Schwester Ihnen eine Vollmacht für die Dauer Ihrer Abwesenheit ausstellt. Dort muss aber genau formuliert sein, dass Ihre Schwester für die Dauer Ihrer Abwesenheit Ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder überträgt.

Die zweite Möglichkeit ist dass man das oben genannte vom Jugendamt beurkunden lässt. Allerdings hat man dann eben das Jugendamt am Bein die dann sehr nerven können. Ausserdem kann es schon mal 6 Wochen dauern bis man dort einen Termin bekommt.

Die dritte Möglichkeit wäre zu der ganzen Sache einen Anwalt bzw. eventuell einen Notar hinzu zu ziehen. Die kennen vielleicht noch ein Schlupfloch oder können das ganze auch beurkunden bzw. als neutrale Person das ganze schriftlich festhalten.

Mehr fällt mir dazu im Moment jetzt leider nicht ein. Ich hoffe dass ich Ihnen damit trotzdem helfen konnte. Falls noch Fragen auftauchen können Sie mich natürlich gerne wieder kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Hallo,
wenn die Kinder sich bei Ihrer Familie wohlfühlen, spricht nichts gegen eine Aufnahme der Kinder für den Zeitraum wo die Eltern sich im Ausland aufhalten.
Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass Sie und Ihre Frau nicht die Sorgeberechtigten Personen sind, deshalb rate ich Ihnen, sich bei dem zuständigen Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) genau zu erkundigen, ob da nicht doch irgendwelche Vollmachten für den Fall der Fälle abgegeben werden müssen.
Gruß
Kerstin