Familienrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe da mal eine Frage, was passiert eigentlich, wenn
die Unterhaltsvorschußkasse mehr an die Kinder zahlt, als
das Familiengericht als Unterhalt festgelegt hat? Muß der
Unterhaltspflichtige dann auch den Differenzbetrag zwischen
gerichtlich festgelegtem Unterhalt und der
Unterhaltvorschussleistung zahlen?

Vielen Dank für Aufklärung

Martin

Guten Tag Martin,
mit Gewährung von Unterhaltsvorschuss geht der Anspruch des unterhaltsberechtigten Kindes gegen den Unterhaltsverpflichteten auf die Unterhaltsvorschussstelle (das entsprechende Bundesland) über (§ 7 Unterhaltsvorschussgesetz). Dieser gesetzliche Anspruchsübergang bedeutet, dass der Unterhaltsverpflichtete nur den Betrag an das Land zahlen muss, den er dem Kind schuldet. Gibt es einen Unterhaltstitel (familiengerichtliches Urteil), so gilt dieser.
Zahlungen, die das Land aufgrund von Falschangaben oder verschwiegenen Unterhaltstiteln zuviel geleistet hat, muss gegebenenfalls das Kind zurückzahlen.
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben.
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo, Martin,

wenn Du weniger leistungsfähig bist, als es das Gesetz „eigentlich“ als notwendig vorsieht, musst Du nur das an die Unterhaltsvorschussskasse zurückzahlen, was Dir vom Gericht als Zahlung auferlegt hatte, denn mehr schuldest Du nicht.
Ingeborg

Zahlen mußt Du nur das, was das Familiengericht festgelegt hat. Schau Dir den Titel an!

Matthias