meine Kinder (17 und 16 Jahre) haben eine Vormundschaft für Kindesunterhalt beim Jugendamt.Wobei meine eine Tochter im Januar 18 Jahre alt wir.
Da ich mich inzwischen mit meinem geschiedenen Mann wieder gut verstehe und wir in Erwägung ziehen wieder zusammen zuziehen, was passiert dann mit dem Kindesunterhalt??
Da wir weiterhin getrennte Kassen haben werden.
Barunterhalt (Geldzahlung) schuldet nur der Elternteil, bei dem das unterhaltsberechtigte Kind nicht wohnt. Sobald das Kind im Haushalt beider Elternteile wohnt, erhält es sogenannten Naturalunterhalt (Ernährung, Kleidung, etc.).
Wenn Ihre Kinder bei Ihnen und Ihrem Exmann wohnen und Sie beiden die Eltern der Kinder sind, fallen alle Unterhaltszahlungen weg.
Der Zusammenzug mit Ihrem Exmann müsste aber am Tag des Zusammenzuges schriftlich dem Jugendamt mitgeteilt werden, damit dort der Wegfall des Barunterhalts vermerkt werden kann. Darüber hinaus sollten Sie beim Vormundschaftsgericht die Aufhebung der Vormundschaft wegen Wegfalles der Erforderlichkeit beantragen.
Ob Sie gemeinsame oder getrennte Kassen haben, ist bei der Frage nach dem Kindesunterhalt egal. Allein entscheidend ist, dass die Unterhaltspflicht erfüllt wird (Naturalunterhalt).
an der Höhe des Kindesunterhalts ändert sich erst mal nichts.
Ab Januar muss die dann volljhährige Tochter den Unterhalt gegen den Vater selbst geltend machen, die Form kann sie selbst wählen. Wegen des andern Kindes würde ich mit dem Jugendamt reden, die sind die Experten.