Familienrecht

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage ist.Ob ich vom Jugendamt bzw. zuständigem
Sachbearbeiter die Kopie vom Besprochenem verlangen darf.
Es geht darum,dass ich allein meine Tochter
erziehe.Mutter lässt sich meistens angetrunken sehen.Und
das 3-4Mal im Jahr.Sie hat Aufenthaltsgenehmigung,die
bald verlängert werden sollte.Daher wurde unser Jugendamt
von der Ausländerbehörde angeschrieben,um zu prüfen.In
wie weit es die Bindung gibt zwischen Mutter und der
Tochter gibt.Da habe ich etwas gesagt und eben so meine
Tochter,sie ist in einer Woche 13Jahre alt.Kurz
gesagt.Wie erzählten wie wir ohne Mama zu recht
kommen.Die Beamtin vom Jugendamt meinte,sie würde einen
Bericht erfassen und es an das Ausländeramt
schicken.Meine Frage ist.Habe ich darauf Recht,zu
sehen,was an die Ausländerbehörde schriftlich zukommt?
Darf ich es als Kopie für mich haben?Ich habe die
Sachbearbeiterin gebeten es mir schriftlich zukommen
lassen.Seit einer Woche keine Reaktion.Im Voraus danke
ich Euch für Eure Hilfe.Mit lieben Grüßen Jörg

Hallo Jörg,

die Akten des Jugendamtes gehören dem Träger des Jugendamtes. Einen Anspruch auf eine Kopie aus einer fremden Akte haben Sie nicht. Dies gilt auch dann, wenn es sich um Aktennotizen, Aufzeichnungen, o.ä. über Sie selbst handelt.

Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,

ich bin da im Moment etwas überfragt, weil das keineFrage des Familienrechts, sondern eine Frage aus dem Verwaltungsrecht ist.

Hat die Sachbearbeiterin auf Deine Bitte reagiert, eine Kopie des Berichtes zu bekommen? War das in einem mündlichen Gespräch? Wenn Sie zugesagt hatte, Dir den Bericht zu senden, erinnere Sie höflich daaran (Z.B. In unserm Gespräch vom … waren Sie bereit, mir einen Bericht an die Ausländerbehörde zukommen zu lassen. Den habe ich bi heute nicht erhalten. Ist dieser Bericht bereits erstellt?

Für Ihre Unterstützung danke ich im voraus. Mit freundlichen Grüßen…

M.E. hast Du einen Anspruch auf Kopie. Wenn sich das Jugendamt stur stellt, lass Dir einen Termin beim Amtsleiter geben. Wenn das nicht hilft, dann Anwalt.
Viel Glück!
Ingeborg
Für Ihre

Hallo Jörg, Du solltest Akteneinsicht beantragen. Durch eine mögliche Abschiebung kann das Kind nicht von der Mutter getrennt werden. Bitte nehme einen Anwalt!

Matthias