Familienrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe eine Frage zum Zugewinnausgleich:

Ich befinde mich am Anfang des Trennungsjahres, und mein Noch-Mann verlangt bei der Scheidung ca. 17.000 EUR Zugewinnausgleich von mir (durch eine während der Ehe erworbene Wohnung, die ich mir quasi mühsam vom Munde abgespart habe – während er in der Ehe nur Schulden gemacht hat).

Dies mag juristisch korrekt sein; ich empfinde es aber als moralisch absolut unfair, da er als Beamter ein Monatsgehalt von über 2.600 Euro bezieht (incl. aller sonstigen damit verbundenen Vorteile), während ich Null Einkommen habe und nach der Scheidung unweigerlich bei Hartz IV landen werde.

Nun überlege ich (da ich sein Verhalten als extrem unfair empfinde und er diesbezüglich in keiner Weise mit sich reden lässt), die Wohnung baldmöglichst (d.h. noch VOR Zustellung des Scheidungsantrags) zu verkaufen – so dass zum Stichtag kein Zugewinn mehr vorhanden ist.

Meine Frage:
Kann man mir daraus evtl. einen Strick drehen (z.B. böswilliges Beiseiteschaffen von Vermögen)? Könnte der Scheidungsrichter Belege verlangen, was ich mit dem Geld aus dem Verkauf gemacht habe (ich bin über 50 und habe vor, es in eine private Altersvorsorge zu stecken)?

Ich hoffe, Sie können mir helfen; bin echt verzweifelt!

Mit freundlichen Grüßen & Frohe Feiertage, Peggy

Hallo,

ich sehe da wenig Möglichkeiten, das Geld „zu verstecken“, insbesonder kann tatsächlich gefragt werden, wo das Geld geblieben ist (und wenn es in einer privaten Altervorsorge steckt, ist es als Vermögeswert immer noch da).
Warum bist Du sicher, dass Du auf Hartz IV landest? Wie lange wart Ihr verheiratet. Hast Du - gemeinsame -Kinder erzogen?
Wenn Du nicht erwerbstätig warst, woher kam das Geld, um die Wohnung zu bezahlen? War da ein Erbe im Spiel? Ich frage deshalb, weil oft - auch Anwälte - den Zugewinnausgleich nicht richtig berechnen.
Ingeborg

Hallo Peggy,
angesichts des Betrages, um den es bei Ihrer Frage geht, sollten Sie sich nicht auf Antworten in diesem Forum bauen, sondern einen Anwalt / eine Anwältin aufsuchen. Dort können Sie sich zunächst im Hinblick auf die Scheidung beraten und sich später auch im Scheidungsverfahren beraten lassen. Das kostet zwar Anwaltsgebühren, spart Ihnen aber den Ärger, wenn Sie sich auf einen falschen Rat verlassen würden.
Gruß
apfjur
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