Familienrecht

Hallo, ich lebe von meiner frau getrennt, wir haben seit August 2009 getrennte wohnungen, sie war wegen unterhaltsansprüchen bei ihrem anwalt, meine frage ist nun ich habe mir sagen lassen, das ich ein jahr unterhalt für sie zahlen muß, und für meinen sohn natürlich danach weiterhin, aber ich habe keine scheidung eingereicht, muß man das überhaupt einreichen ? und wo ? und wann wird man dann geschieden wie läuft das jetzt eigentlich alles weiter ? ich habe da echt keinen blassen schimmer würde mich über eine aussagekräftige antwort freuen, danke lg marco ach bevor ichs vergesse, bitte an [email protected] senden da ich hier eine ältere e-mail adresse noch verzeichnet habe, danke

Hallo Marco, zu erst ein mal viel Glück den ich hatte die Hölle.
Aber jetzt einmal zum Thema.
Gehe ganz schnell zu einem Anwalt ich empfehle dir eine Anwältin Familienrecht.
Der Grund hierfür ist der mit einer Anwältin sieht es besser aus (als Frau steht sie
für Familie) es ist eben so ich habe 2 Scheidungen hinter mir.
Unterhalt: an deiner Frau, bei mir ist er entfallen den seit dem 1.1.2008 muss eine Frau für ihren Unterhalt selber sorgen wenn das letzte Kind schon 3 Jahre ist es sei den du Verdienst ein Haufen Geld. Ich habe meine Lohn frühzeitig gekürzt. Und selbst dann ist dies fraglich.
Für das Kind musst du nun mal Bezahlen aber auch hier ist es wichtig UNTERSCHREIBE vorerst nichts beim Jugendamt wegen Unterhaltsansprüche.
Ich habe sie ein Jahr hinhalten können und so mit mussten sie ein Jahr lang meine Lohnabrechnung Prüfen um dann den Satz festzulegen dies hat mich ein Jahr lang
nichts gekostet und heute zahle ich den mindest Beitrag 
Ersparnis bei drei Kindern im ersten Jahr ca. 4000 €
Eine Scheidung läuft im normal fall 1 Jahr wenn du dich mit deiner Frau noch gut verstehst.
Sehe auch zu wenn du dein Kind Liebst und sehen willst,(viel Väter Interessiert das Kind anschließend nicht) das Gemeinsame Sorgerecht bekommst und das Besuchsrecht ebenso.
Also: Anwältin und mit ihr alles Klären am besten auch einen Zettel mit nehmen um dir alles aufschreiben zu können.
So ich hoffe ich konnte dir weiter helfen und ich wünsche dir keine Hölle wie es meine zweite Scheidung war ich musste alle Vierzehn Tage zu meine Anwältin und mich rechtfertigen von ihren Lügen.
Schreibe mir ruhig weiter wenn du was hast.
LG Holger

Hallo Marco, zu erst ein mal viel Glück den ich hatte die Hölle.
Aber jetzt einmal zum Thema.
Gehe ganz schnell zu einem Anwalt ich empfehle dir eine Anwältin Familienrecht.
Der Grund hierfür ist der mit einer Anwältin sieht es besser aus (als Frau steht sie
für Familie) es ist eben so ich habe 2 Scheidungen hinter mir.
Unterhalt: an deiner Frau, bei mir ist er entfallen den seit dem 1.1.2008 muss eine Frau für ihren Unterhalt selber sorgen wenn das letzte Kind schon 3 Jahre ist es sei den du Verdienst ein Haufen Geld. Ich habe meine Lohn frühzeitig gekürzt

). Und selbst dann ist dies fraglich.

Für das Kind musst du nun mal Bezahlen aber auch hier ist es wichtig UNTERSCHREIBE vorerst nichts beim Jugendamt wegen Unterhaltsansprüche.
Ich habe sie ein Jahr hinhalten können und so mit mussten sie ein Jahr lang meine Lohnabrechnung Prüfen um dann den Satz festzulegen dies hat mich ein Jahr lang
nichts gekostet und heute zahle ich den mindest Beitrag :smile:
Ersparnis bei drei Kindern im ersten Jahr ca. 4000 €
Eine Scheidung läuft im normal fall 1 Jahr wenn du dich mit deiner Frau noch gut verstehst.
Sehe auch zu wenn du dein Kind Liebst und sehen willst,(viel Väter Interessiert das Kind anschließend nicht) das Gemeinsame Sorgerecht bekommst und das Besuchsrecht ebenso.
Also: Anwältin und mit ihr alles Klären am besten auch einen Zettel mit nehmen um dir alles aufschreiben zu können.
So ich hoffe ich konnte dir weiter helfen und ich wünsche dir keine Hölle wie es meine zweite Scheidung war ich musste alle Vierzehn Tage zu meine Anwältin und mich rechtfertigen von ihren Lügen.
Schreibe mir ruhig weiter wenn du was hast.
LG Holger
PS: Frauen können richtige Schweine werden und gehen über leichen.

hallo marco
ich sende keine mails als antwort … sorry

im sogenannten trennungsjahr bist du für deine familie verantwortlich genau so wie deine noch-frau.
wenn du der einzige verdiener bist der das geld rein bringt, musst du natürlich auch dafür sorgen das sie ernährt wird.
ergo musst du wohl auch unterhalt zahlen.
versuch aber damit zu argumentieren das deine noch-frau gesund ist und auch arbeiten kann.
dem alter des kindes entsprechend evtl nur halbtags, und lass dich nicht beeindrucken was ein rechtsanwalt dir schreibt.
zur scheidung gelangst du natürlich nur über einen rechtsanwalt.
ich hoffe drgehelft zu haben

Hallo Marco,

ich ahbe die Mail erst heute gelesen und hoffe, dass ich Dir ein wenig helfenm kann- bin leider auch keine Anwältin. Aber zu einer solchen würde ich Dir in diesem Fall raten.
Wenn ihr euch scheiden lassen wollt, müsst ihr dies bei Gericht einreichen. Ihr müsst dann in der Regel 1 Jahr voneionander getrennt leben und werdet dann geschieden. Anders ist es, wenn sich ein Partner nicht scheiden lassen mag- dann kann es bis zu 7 Jahren dauern, bis die Scheidung vollzogen wird. Dann aber ohne das der Ex- Partner noch gefragt wird. Es gibt ein Gesetz, welches den Unterhalt regelt. In erster Linie ist da dein Kind, was einen Anspruch hat, da gibt es die Düsseldorfer Tabelle- da siehst du, wieviel du zahlen muss. Es geht dabei einher, wieviel du verdienst und wie alt dein Kind ist. Dir wird in jedem fall ein „Rest“ von ich glaube 1100€ gelassen, also alles was du mehr verdienst könnte weg sein. Muss aber eben auch nicht- wie gesagt, schau in die Tabelle. Ob du deiner Frau unterhalt zahlen musst, weiss ich leider nicht. Es kann durchaus sein, wenn ihr Geld nicht zum überleben reicht, aber auch da gibt es eine Grenze. Lass dich in jedem Fall von einem Anwalt beraten- Ex Frauen können manchmal viel erzählen… Es soll auch welche geben die auf einmal nicht merh arbeiten können- nur um Unterhalt zu bekommen.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen- meld dich gern wieder, vielleicht gibts ja doch noch ne kleine Frage die ich dir genauer beantworten kann- viel Glück!!! C.