Familienrecht

Hallo Experte,

folgendes Problem:

In meinem Umfeld ist eine 15jährige Ehe (+ 2 Kindern) in die Brüche gegangen.

Der Vater der Frau hat dem Paar vor einigen Jahren eine größere Summe Geld zur Sanierung des Hauses geliehen.
Hiervon sind noch 15.000 Euro abzuzahlen.

Es war geregelt, dass diese in monatlichen Raten zu 500,00 Euro zurückgezahlt werden.

Der Familienvater hat das Haus verlassen und eine Wohnung in ca. 4stündiger Entfernung nahe seines neuen Jobs bezogen.

Nun ist dieser in der letzten Woche überraschend zum Vater der Frau gefahren und hat ihm ein Schreiben vorgelegt, in dem folgendes geregelt wird:

  • die Rate von 500,00 Euro monatlich wird auf 20,00 Euro monatlich gesenkt (15.000 Euro in 20-Euro-Raten…!!!)
  • nach dem Ableben des Vaters der Frau ist alles erloschen und ausgeglichen (der Mann ist über 80 und hat Krebs im Endstadium, beides ist dem Mann bekannt)
  • auf jede Art von Anfechtung etc. wird verzichtet

Der alte Mann hat das Schreiben unterschrieben, im Glauben alles sei mit seiner Tochter abgesprochen.
Als er sie kurz darauf anrief und um eine Kopie des Schreibens bat, wurde bekannt dass niemand etwas von diesem Schreiben wusste.

Stellt sich die Frage: Kann dieses Schreiben angefochten werden?
Wenn ja, unter welchen Gesichtspunkten?
Sittenwidrig?

Der alte Mann nimmt starke Tabletten gegen den Krebs, das Schreiben wurde früh morgens unterschrieben.

Würde mich sehr über Antworten freuen.

Nun, das sieht so aus, als wäre hier eine Zwangslage ausgenutzt worden. Das hilft nur die sofortige Einschaltung eines Anwalts und natürlich vorsorgliche Anfechtung. Daneben kann die Erklärung auch wegen vorübergehender Geschäftsunfähigkeit unwirksam sein, dazu ist die Einschaltung eines Arztes angeraten.

Hallo Anne,

dieser Sachverhalt hat meines Erachtens schon strafrechtliche Relevanz. Es liegt der Verdacht nahe, dass der (noch) Ehemann den Vater der Frau unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Frau weiß vom Gespräch und ist mit der Verzicht des Vaters einverstanden) den Vater zu einer Verzichtserklärung gebracht hat. Dies könnte ein versuchter Betrug sein.
Ich würde auf jeden Fall diese Erklärung anfechten. Auch muss der Vater sofort erklären, dass er die erklärte Verzichtserklärung zurück nimmt, weil er diese unter falschen Voraussetzungen abgegeben hat.

Es handelt sich rein rechtlich um einen Darlehensvertrag für dessen Tilgung numehr der Vater eine Tilgungsverzicht abgegeben hat, bzw. erfolgte eine Schenkung, wenn ich gar ein Erbanteil dem Ehemann im Wege eines Erbvertrages überschrieben wurde.
Sollte das alles ein Erbvertrag aufgefasst werden, wozu ich tendieren würde, wäre diese Vereinbarung des Ehemannes mit dem vater nichtig, weil dieser nur notariell gem. § 2276 BGB geschlossen werden kann. Bitte lassen Sie alles sofort von einem Rechtsanwalt überprüfen, bzw. beauftragen Sie einen RA mit der Interessenvertretung.

Mich interesseiert der Fortgang des Verfahrens. Informieren Sie mich bitte.

MfG

Günther (jimmygjan)

Lieber Fragesteller,

leider war ich einige Tage erkrankt. Ist Ihre Anfrage noch aktuell.

Schöne Ostern, M.Kohler