Liebe/-r Experte/-in,
ich lebe seit 2000 in Trennung von meiner Frau, offiziell ist die Trennung eingetragen zum 01.08.2005 .Seit 14.03.2003 lebe ich in einer nicht eingetragenen Lebensgemeinschaft mit meiner Partnerin.Kann man nach dem Gesetz eine Lebensgemeinschaft eingehen, wobei der neue Partner auch Anteile nach meinen Ableben besitzt.Es geht in diesem Fall um eine Hinterbliebenenrente.
Andere Frage :Bin ich verpflichtet Unterhalt an meine Frau zu zahlen, obwohl wir seit dem 01.08.2005 offiziell gegenüber den Ämtern (Finanzamt)getrennt sind.Meine Frau ist noch berufstätig und ich bin Rentner.Da meine Frau selbständig ist, hat Sie nichts in die Rentenkasse eingezahlt.Eine beträchtliche Summe die von uns beiden erwirtschaftet wurde, sowie nach der Trennung von Ihr selbst erwirtschaftete Summe, steht für Ihre Rente zur Verfügung.
Da ich in unsere Eigentumswohnung lebe und ca. 1080 € Rente zur Verfügung habe würde es mir schwer fallen, nach all den Abzügen die ich habe, sie noch zu unterstützen.
Meine Frau selbst wohnt noch im Eigenen Haus. Haus u. E.-Wohnung gehört jeden zu 50% .
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Werner Seidel
Liebe/-r Experte/-in,
ich lebe seit 2000 in Trennung von meiner Frau,
offiziell ist
die Trennung eingetragen zum 01.08.2005 .Seit
14.03.2003 lebe
ich in einer nicht eingetragenen Lebensgemeinschaft
mit meiner
Partnerin.Kann man nach dem Gesetz eine
Lebensgemeinschaft
eingehen, wobei der neue Partner auch Anteile nach
meinen
Ableben besitzt.Es geht in diesem Fall um eine
Hinterbliebenenrente.
Andere Frage :Bin ich verpflichtet Unterhalt an meine
Frau zu
zahlen, obwohl wir seit dem 01.08.2005 offiziell
gegenüber den
Ämtern (Finanzamt)getrennt sind.Meine Frau ist noch
berufstätig und ich bin Rentner.Da meine Frau
selbständig ist,
hat Sie nichts in die Rentenkasse eingezahlt.Eine
beträchtliche Summe die von uns beiden erwirtschaftet
wurde,
sowie nach der Trennung von Ihr selbst erwirtschaftete
Summe,
steht für Ihre Rente zur Verfügung.
Da ich in unsere Eigentumswohnung lebe und ca. 1080 €
Rente
zur Verfügung habe würde es mir schwer fallen, nach
all den
Abzügen die ich habe, sie noch zu unterstützen.
Meine Frau selbst wohnt noch im Eigenen Haus. Haus u.
E.-Wohnung gehört jeden zu 50% .
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Werner Seidel
Lieber Experte,
ich hätte mir gerne eine detalierte Antwort gewünscht. Mit dieser Antwort kann ich absolut nichts anfangen. Diese hätte ich mir so selber geben können.