Familienrecht

Liebe Expertinnen und Experten,

Ich hätte gerne eine Auskunft zur Höhe der Anwaltsgebühren, die im
Zuge eines Scheidungsverfahrens in Rechnung gestellt werden. Nach
meinen Berechnungen entsprechend dem RVG komme ich auf niedrigere
Beträge als in folgendem Beispiel.

Es wurde in einem mir bekannten Fall bislang berechnet:

bei einem Gegenstandswert von € 6085,00 :

1,3Verfahrensgebühr:€487,50

bzgl. Außergerichtliche Korrespondenz/Beratung
Trennung/Scheidung/Scheidungsfolgen bei einem Gegenstandswert von
hier €13040,00(errechnet aus derzeitigem Unterhalt 670€/Monat gem.
§42GKG, Scheidung §23RVG und elt. Sorge/Umgang gem. §30 II KostO)
wurde berechnet:

1,0 Geschäftsgebühr, Beratung/Gutachten: €566,00

hinzukommen Post/Telekom-Entgelte zweimal €20,00: €40,00

Zwischensumme: €1093,50

plus Mehrwertsteuer 16 bzw. nach Erhöhung 19%
Zahlbetrag gesamt: € 1301,27

Für den bevorstehenden Scheidungstermin wurden überdies in Aussicht
gestellt:

1,2Terminsgebühr: € 450,00 (zzgl. MWSt)

meine Frage: Sind diese Beträge angemessen?

über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen!!
freundliche Grüße
Christian

mfG C.Ruoff

Hallo Christian,

also von Fragen zum anwaltlichen Gebührenrecht habe ich keine Ahnung, sorry,

Grüße Andreas

ok, trotzdem danke für die Rückmeldung…
viele Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Abend,

bitte nicht böse sein. Eine richtige Antwort zu Deinen
Fragen ist nicht möglich, da diese Fragen nur durch das
Studium der Gebührenordnung Anwälte ( bitte googeln)
beantwortet werden kann.

Herzlichen Gruß,

David

Liebe Expertinnen und Experten,

Ich hätte gerne eine Auskunft zur Höhe der

Anwaltsgebühren,

die im
Zuge eines Scheidungsverfahrens in Rechnung gestellt

werden.

Nach
meinen Berechnungen entsprechend dem RVG komme ich auf
niedrigere
Beträge als in folgendem Beispiel.

Es wurde in einem mir bekannten Fall bislang

berechnet:

bei einem Gegenstandswert von € 6085,00 :

1,3Verfahrensgebühr:€487,50

bzgl. Außergerichtliche Korrespondenz/Beratung
Trennung/Scheidung/Scheidungsfolgen bei einem

Gegenstandswert

von
hier €13040,00(errechnet aus derzeitigem Unterhalt

670€/Monat

gem.
§42GKG, Scheidung §23RVG und elt. Sorge/Umgang gem.

§30 II

KostO)
wurde berechnet:

1,0 Geschäftsgebühr, Beratung/Gutachten: €566,00

hinzukommen Post/Telekom-Entgelte zweimal €20,00:

€40,00

Zwischensumme: €1093,50

plus Mehrwertsteuer 16 bzw. nach Erhöhung 19%
Zahlbetrag gesamt: € 1301,27

Für den bevorstehenden Scheidungstermin wurden

überdies in

Aussicht
gestellt:

1,2Terminsgebühr: € 450,00 (zzgl. MWSt)

meine Frage: Sind diese Beträge angemessen?

über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen!!
freundliche Grüße
Christian

mfG C.Ruoff