Liebe Expertinnen und Experten,
Ich hätte gerne eine Auskunft zur Höhe der Anwaltsgebühren, die im
Zuge eines Scheidungsverfahrens in Rechnung gestellt werden. Nach
meinen Berechnungen entsprechend dem RVG komme ich auf niedrigere
Beträge als in folgendem Beispiel.
Es wurde in einem mir bekannten Fall bislang berechnet:
bei einem Gegenstandswert von € 6085,00 :
1,3Verfahrensgebühr:€487,50
bzgl. Außergerichtliche Korrespondenz/Beratung
Trennung/Scheidung/Scheidungsfolgen bei einem Gegenstandswert von
hier €13040,00(errechnet aus derzeitigem Unterhalt 670€/Monat gem.
§42GKG, Scheidung §23RVG und elt. Sorge/Umgang gem. §30 II KostO)
wurde berechnet:
1,0 Geschäftsgebühr, Beratung/Gutachten: €566,00
hinzukommen Post/Telekom-Entgelte zweimal €20,00: €40,00
Zwischensumme: €1093,50
plus Mehrwertsteuer 16 bzw. nach Erhöhung 19%
Zahlbetrag gesamt: € 1301,27
Für den bevorstehenden Scheidungstermin wurden überdies in Aussicht
gestellt:
1,2Terminsgebühr: € 450,00 (zzgl. MWSt)
meine Frage: Sind diese Beträge angemessen?
über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen!!
freundliche Grüße
Christian
mfG C.Ruoff