Familienrecht

Guten Tag,

Kinder müssen laut Gesetz für ihre Eltern sorgen, wenn diese z.B. pflegebedürftig sind, in ein Altersheim gehen und dieses nicht bezahlen können. Das ist auch in Ordnung so.
Nun sagte mir jemand, dass grundsätzlich nur verdienende Kinder dafür aufkommen müssen. Konkreter: Der Sohn, der verdient, muss alleine aufkommen, zahlen, nicht aber die Tochter, die kein eigenes Einkommen hat, da sie „nur“ Hausfrau ist - das obwohl ihr Mann sehr gut verdient.

Ist das richtig?

Danke, Stucky

Ja! Genüber ihrem Mann hat die nicht erwerbstätige Ehefrau Anspruch auf Taschengeld (Rechtssprechung:5% vom Netto). Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht verlangt, dass sie davon für den Unterhalt der Eltern etwas abzweigt. Sie kann insbesondere nicht gezwungen werden, z.B. Putzen zu gehen, um ein Einkommen zu haben.

Im übrigen hat sich die Rechtsprechung geändert, wenn Kinder für Ihre Eltern mit aufkommen müssen. Lege also Einspruch ein, wenn Du zur Kasse gebeten wirst und lasse Dir von einem Fachanwalt für Familienrecht helfen. Du musst dann weniger zahlen als früher.
Ingeborg

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