Familienrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich schildere folgenden Fall und hoffe auf ein paar Antworten.
Die Tochter meines Mannes ist 19 Jahre und noch in Ausbildung. Mein Mann zahlt Unterhalt. Nun geht die Tochter heiraten, einen Mann der weder Ausbildung noch Arbeit hat. Wie sieht es mit dem Unterhalt nun aus bzw. steht ihr das Kindergeld noch zu.
Über eine Antwort freue ich mich.
MfG

Hallo Nina,
leider kann ich da nicht versiert weiterhelfen. Meiner Meinung nach erlischt der Unterhaltsanspruch auf jedenfall. Meiner Meinung nach auch der Kindergeldanspruch. Kann das aber nicht mit Sicherheit sagen. Problematisch erscheint mir der Hinweis auf die Mittellosigkeit des künftigen Mannes. Das wird ja dann eine Sozialamt-Angelegenheit, an wen die sich dann wenden, weiß ich nicht.

Gruß

Frank

Hallo,

normalerweise ist der Mann unterhaltspflichtig gegenüber seiner Frau. In diesem Fall sieht es jedoch so aus, dass der Ehemann die Tochter Ihres Mannes nicht versorgen können wird. Dann sind wieder die Eltern unterhaltspflichtig. Vermutlich steht ihr auch das Kindergeld noch zu. Was sie genau bekommt, kann allerdings vom jetzigen Unterhalt verschieden sein.

MfG

Hallo,

mit der Heirat hat die Tochter zwei Unterhaltsverpflichtete, den Ehemann und den Vater. Zwar ist der Ehemann vorrangig zuständig, da ist aber offenbar nichts zu holen, Dein Mann muss weiter zahlen. Wahrscheinlich bleibt das Kindergeld erhalten, frage bei der Arbeitsagentur nach, ist nicht mein Spezialgebiet.
Ingeborg