Familienrecht

Liebe/-r Experte,

ich habe eine Frage von einem Bekannten bekommen, die ich nicht beantworten konnte…Es geht um folgendes :

Er lebt seit 8 Jahren in Deutschland, hat einen IHK-Abschluss (Kaufmann), arbeitet und verdient um die 1100 Netto. Er ist geschieden und hat einen 3 jährigen Sohn, der auch mit seiner Mutter in Deutschland lebt. Für ihn muss er 317 Euro monatlich Unterhalt zahlen. Da sein Geld nicht reicht, zahlt er nur 150 Euro monatlich und behält seine 950 Euro.

Hat er jetzt einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn sein Geld für den ganzen Unterhalt seines Kindes nicht ausreichend ist ?

Der Kindesvater muß in der Regel die 317,00 EUR Kindesunterhalt bezahlen. In der Tat hätte er einen Freibetrag von 950,00 im Monat gegenüber dem Kinde. Er muß sich gegebenenfalls einen zweiten Job suchen oder die Bemühungen nachweisen. Der Unterhalt muß vor dem Jugendamt tituliert werden.

Eine Verletzung der Unterhaltspflicht wird mit Gefängnis bestraft.

Wenn das alles geregelt ist, unterhalten wir uns über die deutsche Staatsbürgerschaft.

Gruß

Matthias Knoll

[email protected]

Hallo,
Vater und Mutter nicht Deutsche und nix beantragt. Die Infos sind zu dünn um da sachkundigen Rat zu geben. Kind in Deutschland geboren? Falls ja hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und die Eltern dürfen dem Kind Natural- und Barunterhalt zahlen. Auf Grund der Unterhaltsleistung hat er keinen Anspruch auf die dt. Staatsangehörigkeit, wird aber ggf. strafrechtich verfolgt wenn er sich der Unterhaltsleistung entzieht. Es gibt da bereits Staaten-übergreifende Abkommen.
Sorry - mehr kann ich so - auf Grund mangelnder Infos - nicht beitragen.
Gruß
Frank

Hallo.

Nun, das Eine hat mit dem Anderen erst einmal nichts zu tun. Das heißt: Selbst wenn Ihr Bekannter keinen, oder den vollen Unterhalt zahlen würde, hätte das erst einmal keine Auswirkungen auf einen eventuellen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Umgekehrt ist es dann so, dass wenn Ihr Bekannter die deutsche Staatsangehörigkeit hat, muss er dann auch nach deutschen Richtlinien (Jugendamt/Düsseldorfer Tabelle) Unterhalt bezahlen. Allerdings möchte ich zu bedenken geben, dass wenn Ihr Bekannter noch ein Auto hat um zur Arbeit zu kommen, sich der Selbstbehalt von 950 Euro um ca. 100 Euro erhöht (also ca. 1050 Euro). Dies wird aber vom Jugendamt dann festgelegt.
In wie weit Ihr Bekannter nun Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann ich nicht beurteilen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen. Falls noch Fragen aufkommen können Sie sich gerne wieder melden.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Hallo,

die Frage betrifft dem Grunde nach nicht das Familienrecht, sondern das Staatsangehörigenrecht. Dazu kann ich leider keine Auskunft erteilen.

Grüße

Hallo!

Meines Erachtens nach darf Ihr Bekannter die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Zwar muss er den von Ihnen genannten Betrag eigentlich als Kindesunterhalt zahlen, hat aber auch Anspruch auf einen Eigenbedarf von 950 Euro im Monat. Somit macht er sich ja nicht strafbar, wenn er nur den geringeren Satz an Kindergeld zahlt. Dies muss er aber auf jeden Fall tun und es sollten dabei auch keine Unregelmäßigkeiten auftreten.

Einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft gibt es nicht, aber da er die geforderte Anzahl an Jahren hier lebt, sich selbst ernähren kann und unter der Voraussetzung, dass er sich nicht strafbar gemacht hat, hat er gute Chancen. Bedenken sollte er, dass die Beantragung auch Geld kostet (ca 250 Euro).

Lg K. Rohde

Hallo kanavaro!
Leider kenne ich mich bei Fragen zur Staatsbürgerschaft nicht aus.Tut mir leid
mfg

Hallo,
da bin ich leider „überfragt“!
(Es gelten für Ausländer die gleichen Selbstbehalte, daher denke ich nicht, dass er sich nur durch die geringere Unterhaltszahlung schadet)
MfG

Hallo,

ich kann Dir nicht weiter helfen, das ist eine Frage aus dem Auslaenderrecht und dahbe ich keine Ahnun.
Ingeborg

Hallo,

leider kann ich auf diese Anfrage keine Antwort geben, weil ich von dieser Thematik nicht genügend Kenntnisse habe. Bitte stell Deine Frage noch einem anderen Experten - danke!

Micha