Familienrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgende Frage:

Ich habe vor mit meiner Freundin zusammen zu ziehen.
Wir beide befinden uns beide in einer Ausbildung.
Natürlich machen wir uns auch Gedanken bevor wir einfach in unser un/glück laufen, deswegen haben wir uns ein wenig aufgeschrieben was wir haben & ausgeben:

Ich verdiene 441€ Netto, bekomme 180€ Unterhalt und 184€ Kindergeld. Sie bekommt 359 Netto, 110€ Unterhalt (ist sich mit dem vater aber noch nicht einig, siehe unten) und ebenfalls 184€ Kindergeld.

Also haben wir 1449,45€ Netto im Monat.

Eine passende Wohnung kostet 521€ inkl Nebenkosten, 50€ Heizkosten, 50€ Stromkosten, 25€ Internet/Telefon, 71€ Auto-Versicherung, 20€ Handyvertrag, 50€ Fahrtkosten für mich, 110€ Fahrtkosten für sie, 12,56€ haftpflichtversicherung für beide, 4,29€ hausratsversicherung. macht eine fixe ausgabe von 914,55€.

So bleiben uns 503,90€ Im Monat für den „Rest“, also Lebensmittel, Körperpflege, Hausmittel und dergleichen.

Meine Frage ist jetzt einfach: Ist das machbar? Sind 530€ realistisch? Habt ihr irgendwelche Durchschnittswerte was ihr am Monat braucht?

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100€ Unterhalt kann aber auch nicht sein, oder? Ihr Vater ist ein Vollstreckungsbeamter beim Finanzamt, Eltern sind geschieden. Mutter ist Hausfrau, also kein Einkommen. Vater ist der Meinung, vom bisherigen Unterhalt (350€) wird ihr Netto-Gehalt aberechnet (360€) und die Fahrtkosten wieder drauf rechnen (110€). Deswegen 100€. Die Berechnung erscheint aber hirnrissig ;D

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Kennen Sie sich mit den Förderungen aus, welche Azubis erhalten können? Wir haben zwar die BaB-Unterlagen bestellt, aber können uns nicht vorstellen wie viel das bringt.

ich: mutter alleinerziehend, 2 kinder unter 16, ca. 1500 netto. bezieht unterhalt für beide kinder (aber nicht von meinem vater)
vater selbstständig, 2 kinder mit seiner frau über 18, unterhaltpflichtig an mich, gehalt undurchsichtig da selbstständig

sie:
mutter hausfrau, 2 kinder unter 16, bezieht unterhalt für ein kind (von ihrem vater)
vater vollstreckungsbeamter, unterhaltspflichtig für 2 kinder (inkl ihr), ca 2300 Netto

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgende Frage:

Ich habe vor mit meiner Freundin zusammen zu ziehen.
Wir beide befinden uns beide in einer Ausbildung.
Natürlich machen wir uns auch Gedanken bevor wir einfach in
unser un/glück laufen, deswegen haben wir uns ein wenig
aufgeschrieben was wir haben & ausgeben:

Ich verdiene 441€ Netto, bekomme 180€ Unterhalt und 184€
Kindergeld. Sie bekommt 359 Netto, 110€ Unterhalt (ist sich
mit dem vater aber noch nicht einig, siehe unten) und
ebenfalls 184€ Kindergeld.

Also haben wir 1449,45€ Netto im Monat.

Eine passende Wohnung kostet 521€ inkl Nebenkosten, 50€
Heizkosten, 50€ Stromkosten, 25€ Internet/Telefon, 71€
Auto-Versicherung, 20€ Handyvertrag, 50€ Fahrtkosten für mich,
110€ Fahrtkosten für sie, 12,56€ haftpflichtversicherung für
beide, 4,29€ hausratsversicherung. macht eine fixe ausgabe von
914,55€.

So bleiben uns 503,90€ Im Monat für den „Rest“, also
Lebensmittel, Körperpflege, Hausmittel und dergleichen.

Meine Frage ist jetzt einfach: Ist das machbar? Sind 530€
realistisch? Habt ihr irgendwelche Durchschnittswerte was ihr
am Monat braucht?

Also dieser Betrag ist in Ordnung.Ich habe monatlich 600 Euro zum Leben für 5 Personen(Alter 8,17,21,)muss aber davon noch monatlich mit ca.60 Euro Benzinkosten für Arbeitsweg rechnen)und 1 Kind hat Milchproduktintoleranz.

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100€ Unterhalt kann aber auch nicht sein, oder? Ihr Vater ist
ein Vollstreckungsbeamter beim Finanzamt, Eltern sind
geschieden. Mutter ist Hausfrau, also kein Einkommen. Vater
ist der Meinung, vom bisherigen Unterhalt (350€) wird ihr
Netto-Gehalt aberechnet (360€) und die Fahrtkosten wieder
drauf rechnen (110€). Deswegen 100€. Die Berechnung erscheint
aber hirnrissig ;D

Das stimmt auch nicht.Der Unterhalt wird wie folgt berechnet: 360E-90E Selbsterhalt=270E,dies geteilt durch 2 sind 135 Euro.350E-135E=215Euro.Somit muss er ihr monatlich noch 215 Euro Unterhalt bezahlen.Für Fahrkosten muss er nicht aufkommen-die sind am Jahresende steuerlich absetzbar.

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Kennen Sie sich mit den Förderungen aus, welche Azubis
erhalten können? Wir haben zwar die BaB-Unterlagen bestellt,
aber können uns nicht vorstellen wie viel das bringt.

ich: mutter alleinerziehend, 2 kinder unter 16, ca. 1500
netto. bezieht unterhalt für beide kinder (aber nicht von
meinem vater)
vater selbstständig, 2 kinder mit seiner frau über 18,
unterhaltpflichtig an mich, gehalt undurchsichtig da
selbstständig

sie:
mutter hausfrau, 2 kinder unter 16, bezieht unterhalt für ein
kind (von ihrem vater)
vater vollstreckungsbeamter, unterhaltspflichtig für 2 kinder
(inkl ihr), ca 2300 Netto

Zu den Förderungen kann ich leider nichts sagen,denn da kenne ich mich noch nicht aus.Habe gerade das selbe Problem mit dem 17.jährigen Kind.Sind auch gerade dabei eine Wohnungserstausstattung,Ausbildungsbeihilfe,Kindergeldzuschuss und Wohngeld zu beantragen.Da weder ihr Vater noch ihre Mutter Unterhalt an mich bezahlt(ist meine kleine Schwester)

Hoffe ich konnte ihnen ein bißchen weiterhelfen.Viel Erfolg bei der gemeinsamen Wohnung.

mfg
Gastgeb

Hallo,

die Berechnung des Vaters ist richtig und mit den 500 Euro kommt ihr locker über den Monat!

Viel Erfolg, Dennis.

Hallo,

ich denke mit diesem betrag solltet Ihr sehr gut haushalten können, es gibt Familien die haben sehr viel weniger geld im Monat zur verfügung, am besten teilt ihr das Geld auf in 4 Umschläge, davon könnt Ihr sogar noch etwas sparen, wenn ihr gut seid. Dann viel Erfolg und Gutes gelingen. Das schafft Ihr.

Viele Grüße
gana12003

Hallo, Maria**,

tut mir leid, aber was Einkommens-Anrechnung beim Kindesunterhalt angeht, weiß ich nicht mehr als das, was man auch übers Googeln rausbekommt…

Gruß Hartmut

Tut mir leid, aber hier kann ich nicht helfen.
Zu viele Fragen kommen hier zusammen.
Ob 530,-€ reichen, richtet sich nach der Gegend, in der man wohnt und den Personen, die davon leben sollen.

Hallo, also wenn ich das richtig verstanden habe, wollen zwei erwachsene Frauen mit jeweils einem Kind zusammen ziehen. Da finde ich persönlich 500 Eus pro Monat zu wenig, da kommt noch mal Kino oder so dazu und da ist das Geld (heutzutage) schnell weg. Das mit dem Unterhalt verstehe ich auch nicht. Wieso wird da das Einkommen der Mutter abgezogen. Das spielt dabei doch keine Rolle, das Geld ist ja für das Kind. Da kann ich nur die Düsseldorfer Tabelle empfehlen. Oder das Ihr einen Rechtsanwalt fragt. Insgedamt denke ich bin ich hier nicht der richtige Experte.
Dennoch alles Gute für Euch…
ly

Hy, so genau kenne ich mich da nicht aus! Ich habe selber abundzu solche Probleme, wo ich dann suchen muss, wer mir mit Infos helfen kann. Hier, bei uns in Aalen hilft mir gerne AVO (Arbeiterwohlfart)…Vielleicht mal in eigenem Ort nachfragen… Gruss

Guten Tag!

Urlaubsbedingt kann ich erst jetzt antworten. Leider nur antworten, da ich nicht weiterhelfenkann. Ich verstehe einfach nicht, warum mir Fragen im Familienrecht vermittelt werden da ich in meinem Profil anderes Wissen angegeben habe.

Das tut mir richtig leid.

Da ich aber selbst geschieden bin und drei unterhaltspflichtige Kinder habe ( die älteste Tochter lebt bei mir)kann ich lediglich feststellen, dass die Meinung des Herrn Gerichtsvollziehers nicht nachvollziebar ist.
Für meine beiden Töchter die bei ihrer Mutter leben, zahle ich in Summe 709 Euro unterhalt sowie freiwillg anteilmäßig noch für Zahnspange und Gitarrenuntericht ca. 60 Euro. Das Kindergeld erhält natürlich meine geschiedene Frau.

Meine älteste Tochter erhält den Unterhalt, den eigentlich ihre Mutter bekäme, 329,00 Euro. Das Kindergeld (184 Euro)betrachte ich als Mietzuschuß und das bekommt meine Lebensgefährtin die natürlich auch meine Tochter bei den täglichen Einkäufen mit berücksichtigt.

Wir führen kein Buch.

Mir sagte man schon, dass ich „bekloppt“ sei, so viel Geld meiner Tochter zu geben. (Sie ist 18 und geht zur Schule)
Sie versorgt sich mehr oder weniger selbst, auch was das Essen anbelangt. Insofern finde ich das ok.

Mein Tip:
Auch wenns schwer fällt und vielleicht weh tut:
Feststellungsklage auf Unterhalt beim Familiengericht.
Kosten kommen da meiner Meinung keine auf euch zu. Stellt den Antrag. Landläufig " Armenrecht"

Auch der Selbständige muss dann die KArtenauf den Tisch legen.

Der geringe Verdienst bei Euch fällt meiner Meinung nach unter den Freibetrag!

Ganz lieben Gruß und viel Glück,

David

(Leider nur „halbwissend“)

Ich kenne mich leider nicht mit finanziellen Leistungen aus, sondern nur mit Hilfen zur Erziehung. Du könntest beim Sozialamt mal fragen, wie die das berechnen würden!

Entschuldigung, ich hatte derzeit keine wirklich brauchbare Antwort parat und hoffe, es hat sich alles zum besten gewandt.