Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine sehr spezielle Anfrage.
Mit meiner von mir seit über 3 Jahren schon getrennt lebenden Frau habe ich landwirtschaftliches und auch
Barvermögen. Bisher habe ich Scheidung vermieden, da wir schon dem Herbst des Lebens entgegengehen, und in der Erbfolge nur 1 Nachkomme da ist, der den Betrieb später bekommen sollte.
Jetzt möchte ich ein Haus für mich und meine Partnerinb kaufen.
Meine Frau räumt mir auf meinen Anteil kein Vorbehaltsgut ein.
Deshalb muß ich jetzt die Scheidung vorantreiben.
Bis diese aber durch ist, dauert dies eine enorme Zeitspanne. Wertermittlung usw.
Wir haben ein Konto mit gemeinsamen Zugriff eingerichtet, auf das nur gemeinsam Zugriff möglich ist.
Meine Frage. Kann ich evtl. gerichtlich im Schnellverfahren einen Zugriff, zum Beispiel 50%
des Betrags auf dem Konto erwirken? Das sollte nur ein Anteil von dem mir zustehenden Teil aus dem Gesamtgut sein. Ich brauche aber kurzfristig die Möglichkeit beim Notar den Hauskauf zu tätigen und mit dem Teil des zu erwartenden Betrags das Haus zu zahlen.
Ich war schon beim Notar, und der weist nur auf eine einvernehmliche Lösung, d.h. Scheidung oder Vorbehaltsgut , hin. Nur meine Frau hat von einem Rechtsanwalt den Rat bekommen, kein Vorbehaltsgut,
sondern nur Scheidung, die aber da mehrere Immobilien
bewertet werden müssen, und weitere Güter bewertet werden müssen, wir uneinig in der Werteinschätzung sind, sehr lange Zeit beanspruchen wird.
Ich danke, wenn ich Antworten erhalte, die mir einen Weg aufzeichnen, wie ich zumindest auf einen Teil meines Anspruchs vorzeitig Zugriff erhalte.
Vielen Dank. Robert
Hallo Robert, leider bin ich Psychologin und keine Rechtsanwältin…
Petra
Hallo
Genaueres kann ich Ihnen hierzu nicht sagen, da es wahrscheinlich nur auf eine einvernehmliche Lösung hinauslaufen kann. Teilen Sie doch ihr Vermögen in Form einer Scheidungsfolgevereinbarung, notariell beglaubigt natürlich, dann weiß jeder, was ihm gehört und kann damit machen was er will.
Alles Gute
lieber fragesteller;
diese frage übersteigt meine kompetenz;…
meine „fachkenntnisse“ beschränken sich in erster linie auf das aktuelle kindschaftsrecht-familien und umgangsrecht;
es tut mir leid da nicht weiterhelfen zu können;
lg aus le
Hallo,
ich habe leider keine Ahnung. Deine Frage bestärkt mich aber in meiner Meinung, dass Gütergemeinschaft des Teufels ist.(Wer hat die denn um Gottes Willen veranlasst, ist heute absolut unüblich! War wahrscheinich ein Notar, der die Beurkundung haben wollte…)
Ingeborg
Hallo Robert,
leider kann ich keine wirklich konkrete Antwort dazu geben. >Ich wünsche weiterhin Glück mit den -hoffentlich- anderen Antworten.
Gruß
Hallo,
leider kann ich Ihnen diesbzgl. keine Antwort geben - da ich mit dieser Thematik keine Erfahrung habe. Bitte kontaktieren Sie am Besten einen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Danke für Ihre Anfrage und viele Grüße
Micha
Hallo!
Also ich kenne fast einen ähnlichen Fall!Dort wurde entschieden dass man vor die Scheidung nicht durch ist und kein Rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde-nicht an das Vermögen ran kommen kann!Vielleicht hast du die Möglichkeit die Scheidung schnell durch zu bekommen,da ihr ja schon 3 Jahre getrennt lebt.Eine andere Lösung wird es leider nicht geben!Trotzdem alles Gute für dich und deiner neuen Partnerin!
mfg Easy rabbit
Hallo Robert, hättest du dich vorher mit deiner Frau besprochen hättet ihr keine Anwälte gebraucht jetzt hat sie einen und jetzt wird es wohl warten müssen.
Sorry das ich keine bessere Lösung habe.
LG Holger
Hallo!
Leider bin ich auf dem Gebiet keine Expertin. Es sieht für mich aber so aus, als ob Sie momentan keine Handhabung hätten. Gerade wenn Ihnen dies der Notar rät, ist davon auszugehen, da auch dieser Jura studiert hat.
Meiner Meinung nach, gibt es nun nur noch drei Möglichkeiten:
a) Sie sprechen noch einmal mit Ihrer Frau. Es scheint mir, als hätten Sie diese ziemlich überfahren, wenn Sie schon beim Notar waren, bevor alles mit ihr geklärt war. Vielleicht können Sie ja zumindest einen Teil Ihres gemeinsamen Vermögems veräußern (gemeinsam), um auf Ihre Summe zu kommen.
b) Sie warten
oder c)
Ihre neue Partnerin kauft das Haus, zumindest vorerst. Sie könnten ja mit ihr vereinbaren, dass Sie ihr die Summe zurück zahlen, wenn Ihre Scheidung durch ist.
MfG K. Rohde
Hallo,
egal ob freihändiger Verkauf o. ä. bei Immobilien werden in solchen Streitfällen immer Gutachten gemacht. Manchmal (nicht immer!) hilft es, wenn man das Gutachten bei einem VEREIDIGTEN Gutachter in Auftrag gibt.
Gruß
Hallo Robert,
ich habe mal ein bißchen herum gefragt, aber mit dem Stoff kennt sich bei uns niemand aus, sorry!
LG D e n n i s .