Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da ein Problem in einem Familienrechtsverfahren (Scheidung). Meine Exfrau hat vor über 2 Jahren die Scheidung eingereicht die vom Gericht im Juli 2011 durchgeführt wurde.Hierbei wurden Vermögens- Unterhalts- und Versorgungsverfahren vom Gericht einfach ausgeklammert und sind immer noch anhängig. Ich habe den Eindruck das sowohl die Richterin als auch die beiden beteiligten Anwälte untereinander mauscheln um die Kosten bewusst in die Höhe zu treiben. Dies äußert sich dadurch das Mandanten- oder Gerichtspost teilweise bis zu 4 Wochen zurückbehalten wird. Scheidungstermin etc. wird erst 3 Tage vorher mitgeteilt, Streitwerte werden unkorrekt festgesetzt, Bescheide erst nach Rechtsmittelfrist zugestellt, Briefe rückdatiert usw.Hinzu kommt fehlerhafte Sachvorträge und die Versuche durch Verfahrensverögerungen den jeweiligen Gegner zu neuen Verfahren zu animieren.
Vermögensunterlagen werden bewusst nicht weitergeleitet damit der andere Anwalt dann Zwangsgeldverfahren ohne Mandantenrücksprache einleiten kann usw. Auf Mails, Briefe und Anrufe an die jeweiligen Anwälte wird von dort überhaupt nicht reagiert.
Die gegnerische Anwältin hat bereits vor Verfahrensbeginn Vorschüsse von 5.000,00 € verlangt.
Ein Anwaltswechsel wurde bisher auf Grund der hohen
erneuten Verfahrenskosten nicht durchgeührt.
Ist es sinnvoll die Anwaltskammer einzuschalten oder kann man davon ausgehen das diese gegen ihre Mitglieder sowieso nichts unternimmt und höchstens neuer Ärger entsteht?
Vielleicht wissen Sie ja da einen Rat.
Hallo.
So wie Sie das hier schildern, drängt sich auch mir der Verdacht auf, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Natürlich können Sie die Anwaltskammer einschalten. Allerdings kann ich Ihnen da keine große Hoffnung machen, da das in den meisten Fällen neuen Ärger bedeutet (weil dann manche Anwälte so trotzig wie kleine Kinder reagieren wenn Sie ausgeschimpft werden). Das die Anwaltskammer nichts unternimmt kann ich nicht bestätigen. Allerdings sind die Sanktionen, wenn es denn welche gibt, doch überaus milde (frei nach dem Motto: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).
Zu dem Aspekt dass Bescheide erst nach Rechtsmittelfrist zugestellt werden, kann ich nur sagen dass ich mir dort sofort einen zweiten Anwalt dazugeholt hätte der dann alles prüft. Im Extremfall hätte ich dann den ersten Anwalt von seinem Auftrag entbunden. Natürlich ist das mit Mehrkosten verbunden. Sollte sich allerdings herausstellen dass der „Erstanwalt“ bewusst bzw. fahrlässig verzögert hat, und der zweite Anwalt auf Zack ist, kann sich das durchaus rechnen (und zwar dann wenn man den ersten Anwalt regresspflichtig macht. Dazu muss aber die mutwillige Verzögerung bewiesen werden).
Zum Thema Briefe werden rückdatiert: Dies grenzt bereits an Urkundenfälschung (je nachdem was zurückdatiert wird).
Wie gesagt, auch wenn es mehr kostet, würde ich einen zweiten Anwalt dazunehmen der sich den ganzen Vorgang mal ansieht (der Anwalt sollte aber dann nach Möglichkeit von etwas weiter weg sein da sich die ortsansässigen Anwälte meist untereinander kennen).
Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen.
Mit freundlichen Grüßen
fwbr2006
Sorry nicht mein Fachgebiet s. titel…
Gruß Petra
Hallo!
Was Sie schildern, klingt hanebüchen. Ich würde mich an Ihrer Stelle definitiv an die für Sie zuständige Rechtsanwaltskammer wenden.
Lg K. Rohde
Hallo,
leider kann ich Ihnen bzgl. Ihrer Anfrage keine Auskunft geben, diesbzgl. habe ich schlichtweg keine Ahnung.
Viel Erfolg noch und alles Gute!
Micha
Hallo,
wenn man mit dem eigenen Anwalt nicht zufrieden ist, kann man ihn entlassen und einen neuen nehmen. Kann billiger sein, als auf Dauer zu hohe Scheidungsfolgekosten zu haben.
Auch haftet der Anwalt dafür, wenn er durch Fehler (z. B. weil er Post nicht weiterleitet) Kosten und Nachteile bei seinem Mandanten verursacht.
Dem Anwalt schriftlich die Anweisung geben, dass man die Schriftsätze ans Gericht bzw. an die Gegenseite vorher als Entwurf gegenlesen will.
Gruß