Liebe/-r Experte/-in,
folgender theoretisch Fall als Verfahrensbeistand:
Urlaubsvertretung vom Richter bestellt VB für Eilverfahren - einstweilige Anordnung Vater, Aktenzeichen A. Unterlagen gehen VB am 12. zu. Am 17. ist die Verhandlung. Eigentlicher Richter aus URlaub zurück. VB erfährt hier, dass einstweilige Anordnung A zurückgezogen wurde und heute Termin für Antrag der Mutter B ist. Hierfür wird während des Termins eine erneute Bestellung des VB vorgenommen, Aktenzeichen B.
Was kann der VB abrechnen? Er hatte vorher keine Kenntnis von der Einstellung A. 2x die Pauschale? Oder nur 1x für B?
Danke schon mal im voraus und viele Grüsse,
Nic
Was ist das überhaubt ???
sorry, was meinst du ???
Guten Abend!
Sorry, aber da kann ich dir nicht weiterhelfen.ich kenne mich nicht bei Abrechnungen aus…
Gruß easy rabbit
Hallo,
da bin ich leider überfragt, es besteht ggf. die Möglichkeit die Abrechnung bei der Anwaltskammer prüfen zu lassen.
MfG