Familienrecht!

Hallo WWWler,

hat jemand, der mit 20 Jahren in Ausbildung ist und ausziehen möchte, anspruch auf einen Gewissen Unterhaltsbetrag von seinen Eltern? In diesem Fall sind die Eltern getrennt. Der Vater selbstständig, unbestimmtes Einkommen. Die Mutter, ca. 2000 €. Der Auszubildende verdient ca. 450 €.
Eine Wohnung in seiner Stadt würde und soll ca. 300-400 € warm kosten…

Danke für eure Antworten.

Sebastian_85

hi,

sofern das kind in ausbildung ist, ist es unterhaltsberechtigt. das heisst aber nicht zwingend unterhalt in EURO&CENT! wenn die mutter meint, kost & logis gibt es zu hause in der wohnung, dann braucht dafür kein extra geld gezahlt werden an den filius. ausnahmen: hohe entfernung wohnung der eltern zum ausbildungsort.

mfg vom

showbee

Hallo Sebastian,

das vewrstehe ich nicht:

Der Vater selbstständig, unbestimmtes Einkommen.

Der Vater hat doch sicher Steuerbescheide der vergangenen Jahre? Damit wird das Einkommen, z.B. auch von offizieller Seite (z.B. bei BAFöG-Antrag durch Studenten) festgestellt.

Gruß, Karin