Familienrecht

Guten Tag.

Ich habe eine Frage zur Erstellung eines Dokumentes über den Tod von Ehegatte.

Eine komische Situation, aber ich würde trotzdem Ihnen sehr dankbar sein, falls Sie mithelfen könnten.

Eine Frau (russische Staatsang.) ist seit langem mit einem Deutschen Mann verheiratet, sie wohnt aber in Russland und er in Deutschland. In diesem Jahr stirbt der Ehemann und die Frau braucht einen Beweis, also ein Dokument, über den Tod des Ehemannes.

Könnten Sie mir bitte erklären, wo genau dieses Dokument bekommen werden kann, zumindest welche Papiere muss mann da vorzeigen und ob man, falls man das nicht persönlich macht, eine Vollmacht von der Ehefrau vorzeigen muss?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Hi, bei jedem Sterbefall wird ein Todesschein ausgestellt. Den muss ein niedergelassener Arzt ausstellen.
Binnen 2 Tagen muss dies dem Standesamt mitgeteilt werden.
Vom Standesamt kann man dan unter Vorlage des Passes/Perso u. d. Heiratsurkunde die Sterbeurkunde anfordern.
Man sollte sich beim Standesamt erkundigen ob dies mit Vollmacht auch eine beauftragte Person kann u., ob die genannten Unterlagen in Kopie oder beglaubigter Kopie vorgelegt werden müssen.
MfG ramses90.

Hallo,

wer hat den die Beerdigung organisiert? Bei uns ist es üblich, daß sich der Bestatter um sämtliche Formalitäten kümmert, also auch um die Sterbeurkunden. Als meine Schwiegermutter starb wurden uns erinnerlich 4 oder 5 Urkunden übergeben.

Vielleicht mal dort nachfragen, ansonsten beim zuständigen Standesamt nachfragen. Ich habe dort die Sterbeurkunde meines Schwiegervaters ohne größere Formalitäten erhalten.

Gruß
Tina

Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihre Hilfe!