viel Erfolg für Ihr Buch.
Eine Adoption des Freundes ist grundsätzlich möglich.
Bei einer minderjährigen Adoption würde allein der Adoptivater die
Enkeltochter beerben - bei ihrem Vorversterben - sofern sie keine anderweitige letzwillige Verfügung trifft - und nach § 1755 BGB das Verwanschaftschaftsverhältnis zu ihren bisherigen Verwandten erlossen ist.
An sich erbt die Schwiegertochter von den Schwiegereltern sowieso nicht.
Allerdings könnte sie zusammen mit der Tochter nach dem Ehemann erben.
Die Tochter würde allein erben, wenn die Ehefrau für erbunwürdig erklärt worden wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de
Schon vorgesorgt?
http://www.vorsorgeordnung.de
Lieber Herr Buerstedde,
das ist ja mal eine klare Aussage! Vielen, vielen Dank, das hilft mir kolossal! Darf ich Sie in der Danksagung am Ende des Buches namentlich nennen? Wenn ich nichts mehr von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass Sie das nicht möchten. Für ein „Ja“ reicht eine kurze Nachricht unter [email protected].
Mit herzlichen Grüßen: Ulrike Bliefert
Gerne dürfen Sie mich erwähnen…
Ist aber nicht so erforderlich…
Vielleicht können wir uns aber - z.B. über die Social Media gegenseitig empfehlen.
Beste Grüße
Hallo und herzlichen Dank! Empfehlen ist schwierig; ich bin bei Xing ausgestiegen und lediglich noch bei facebook gemeldet. Aber Sie bekommen auf jeden Fall Ihre Danksagung am Ende des Buches und wenn Sie mir Ihre Adresse mitteilen, gibt es ein Freiexemplar. Das Buch erscheint aber erst im Herbst 2013, also bitte nicht wundern, wenn es dauert…
Herzlich: Ulrike B.
Ich habe keine Ahnung.
Ingeborg