Familienrecht / Besuchsrecht

Hallo !

ANgenommen ein Mann (also Vater) lebt in Trennung und hat einen 4 Jährigen Sohn, der bei der Mutter lebt.(Beide haben das Sorgerecht)
Der Vater arbeitet im Einzelhandel und muss oft an Samstagen arbeiten.
Nehmen wir weiter an das es eine Weile super läuft mit dem Besuchsrecht, der Vater zahlt auch zb etwas mehr Unterhalt als er müsste. Also, der Vater kommt allen seinen Pflichten mehr als nach.
Nehmen wir weiter an dass der Vater sich super um den kleinen kümmert und ihn so oft sieht wie er kann.
Auf einmal sagt die Frau das er den kleinen nur noch alle 2 Wochen an den Wochenenden sehen kann.
Der Vater hat aber nur jedes 3. mal die Möglicheit ihn komplett Samstags und Sonntags zu sehen.(wegen der Arbeit im Einzelhandel) AN den anderen Wochenenden kann er ihn nur Samstags Abends nach der Arbeit holen und muss ihn Sonntag Abend swieder zurück bringen.
Allerdings hätte der VAter immer jede Woche einen freien Tag unterhalb der Woche.

Frage 1: Kann die Frau wirklich bestimmen das der Vater das Kind nur alle 2 Wochen sieht und 1,5 Wochen im Sommerurlaub ?

Frage 2: Was sollte man jemand in dieser Situation am besten raten ? Jugendamt oder Anwalt ?

Hallo,

ich würde dem Vater raten, dass er sich schnellstens einen Termin beim (für das Kind) zuständigen Jugendamt geben lässt. Dort schildert er seine berufliche Situation und vermeidet dabei alles was als Angriff auf die Mutter gewertet werden kann.

Er bittet dann den JA-Mitarbeiter, dass dieser bei der Mutter vermittelt, so dass die alte Regelung wieder eingesetzt werden kann. Es schadet nichts, wenn er SANFT andeutet, dass er sonst leider eine beruflich passende Umgangsregelung gerichtlich einfordern muss.

Der Vater kann sich hier auch auf das Kontinuitätsprinzip berufen.

Sollte die Mutter aber wegen eigener beruflicher Probleme diese neue Umgangsregelung haben wollen, muss man sich zusammensetzen und eine für alle Parteien passende Regelung finden.

Anwalt jetzt schon würde die Situation nur verhärten.

Gruß
Ingrid

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siehe Kinder!