Hallo Www-Gemeinde!
folgender SV: ein Ehepaar hat keinen Ehevertrag geschlossen, somit gilt für sie die Zugewinngemeinschaft.
Nun soll der Ehemann einen größeren Betrag von seinen Eltern per Schenkung erhalten (vorgezogenes Erbe). Aufgrund dessen wurde nachträglich ein Ehevertrag in Erwägung gezogen, um zu vereinbaren, dass im Falle einer Scheidung dieser Betrag nicht in die Zugewinnberechnung einfließen soll. (Generell, dass jegliche Schenkungen bzw. Vererbungen der Eltern an einen der Ehepartner nicht mit berücksichtigt werden.)
So weit, so gut.
Nun wird dieses Geld jedoch zum Kauf eines Grundstückes verwendet, auf dem dann ein Haus gebaut wird, welches von beiden Ehepartnern gebaut/finanziert wird und im GB mit jeweils 1/2 Miteigentum eingetragen werden soll.
Würde im Falle einer Scheidung vom Vermögen des Mannes einfach der o.g. Betrag abgezogen wierden? Oder spielt es eine Rolle, dass es zum Kauf des Grundstückes verwendet wurde? Oder sollte eine andere Eigentumsverteilung im GB erfolgen, da vom Ehemann wertmäßig mehr eingebracht wurde (Grundstück) (in Verbindung mit entsprechender o.g. Klausel im Ehevertrag, was die Zugewinne aus Erbe/Schenkungen betrifft)??
Fragen über Fragen… 
Vielen Dank!
mfG