Familienrecht - Ehevertrag - Zugewinngem

Hallo Www-Gemeinde!

folgender SV: ein Ehepaar hat keinen Ehevertrag geschlossen, somit gilt für sie die Zugewinngemeinschaft.
Nun soll der Ehemann einen größeren Betrag von seinen Eltern per Schenkung erhalten (vorgezogenes Erbe). Aufgrund dessen wurde nachträglich ein Ehevertrag in Erwägung gezogen, um zu vereinbaren, dass im Falle einer Scheidung dieser Betrag nicht in die Zugewinnberechnung einfließen soll. (Generell, dass jegliche Schenkungen bzw. Vererbungen der Eltern an einen der Ehepartner nicht mit berücksichtigt werden.)
So weit, so gut.
Nun wird dieses Geld jedoch zum Kauf eines Grundstückes verwendet, auf dem dann ein Haus gebaut wird, welches von beiden Ehepartnern gebaut/finanziert wird und im GB mit jeweils 1/2 Miteigentum eingetragen werden soll.
Würde im Falle einer Scheidung vom Vermögen des Mannes einfach der o.g. Betrag abgezogen wierden? Oder spielt es eine Rolle, dass es zum Kauf des Grundstückes verwendet wurde? Oder sollte eine andere Eigentumsverteilung im GB erfolgen, da vom Ehemann wertmäßig mehr eingebracht wurde (Grundstück) (in Verbindung mit entsprechender o.g. Klausel im Ehevertrag, was die Zugewinne aus Erbe/Schenkungen betrifft)??
Fragen über Fragen… :frowning:

Vielen Dank!
mfG

Hallo Www-Gemeinde!

folgender SV: ein Ehepaar hat keinen Ehevertrag geschlossen,
somit gilt für sie die Zugewinngemeinschaft.
Nun soll der Ehemann einen größeren Betrag von seinen Eltern
per Schenkung erhalten (vorgezogenes Erbe). Aufgrund dessen
wurde nachträglich ein Ehevertrag in Erwägung gezogen, um zu
vereinbaren, dass im Falle einer Scheidung dieser Betrag nicht
in die Zugewinnberechnung einfließen soll.

Tut er eh nicht, soweit ich weiß.
Anfangsvermögen beinhaltet Schenkungen & Erbe.
Das wird jeweils aus dem „gemeinsamen“ Vermögen abgezogen.
Dann wird der Zugewinn berechnet.

(Generell, dass
jegliche Schenkungen bzw. Vererbungen der Eltern an einen der
Ehepartner nicht mit berücksichtigt werden.)

Ja, das ist deutsches Recht.

So weit, so gut.

(in Verbindung

mit entsprechender o.g. Klausel im Ehevertrag, was die
Zugewinne aus Erbe/Schenkungen betrifft)??
Fragen über Fragen… :frowning:

Geh einen Notar fragen. Zugewinn ist das, was jeder an eigenem (!) Vermögen in der Ehe schafft. Hat einer mehr Millionen verdient, wird ausgeglichen. Erbt einer Millionen, dann nicht. Erhält er sie von den Eltern geschenkt, dann auch nicht.

Tilli

Danke! Ich kannte §1374 BGB nicht - da wird das ja geregelt. Sollte vielleicht ausreichen.