Familienrecht - eilantrag Aufenthaltsbestimmungsr

Hallo,

Es wurde ein o.g. Antrag letzte Woche Dienstag gestellt, heute wurde dieser vom Amtsgericht an die Gegenseite geschickt zur Stellungnahme.

Jetzt ist es aber wirklich eilig, da dieser Antrag aufgrund eines Umzugs zum spätesten 01.06 gestellt wurde. Dass er bis dahin vollständig bearbeitet wurde, scheint kaum möglich.

Kann dieser Umzug trotzdem stattfinden, auch ohne diesen Beschluss?

Mfg

Hallo,

das Aufenthalsbestimmungsrecht liegt doch immer bei dem bei dem das Kind gemeldet ist.
Wozu wurde dieser Antrag gestellt?
Ich bin selbst mit meiner Tochter von A nach B gezogen und brauchte das nicht.
Du kannst doch umziehen,dein Kind mit dir an-bezw.ummelden.

Hallo,

Erstmal danke für deine schnelle Antwort :smile:

Normalerweise ist es so, aber wir haben beide das SR und ABR, weil wir verheiratet waren. Der kv ist zwar damit einverstanden, dass das Kind bei mir lebt, das ABR wollte er aber nicht abgeben und die Richterin hat es so akzeptiert…

Ich darf lt meiner Anwältin ohne seine Zustimmung nicht umziehen, zumal der Ort an den ich ziehen will ungefähr 300km von ihm entfernt ist. Hätte ich es ohne Zustimmung gemacht, könnte er mich belangen.