Familienrecht: Erbe während des Trennungjahres

Ein seit 11 Monaten von seiner Frau getrennt lebender Ehemann erbt von einem Verwandten eine gewisse Summe Barvermögen. Welchen Anspruch hat seine (Noch)-Ehefrau? Es gibt keinen Ehe- & Erbvertrag, sondern nur Zugewinngemeinschaft.

Vielen Dank,

Stebo69

Hi, die Ehefrau hat keinen Anspruch am Erbe des Ehemannes.
Das könnte nur den Zugewinn betreffen falls einer aus dem Erbe erwachsen sollte.
Das widerum könnte ja nur der Fall sein wenn sich die Zeit bis zum Scheidungsantrag ewig lang hinziehen würde.
MfG ramses90

Danke! Das hilft weiter.

Hallo,

§ 1374 BGB - Anfangsvermögen

"(1) Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört.

(2) Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet , soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist."

vdmaster

Der Zugewinn des Ehemannes berechnet sich n. § 1374 BGB aus der Differenz seines Endvermögens zum Stichtag Zugang des Ehescheidungsantrags zu der Summe seines Anfangsvermögens und durch Erbe erworbenen Vermögens am Tag der Eheschliessung.

Insofern mindert ein Erbe seinen Zugewinn , den er übrigens nur zur Hälfte der Differenz seines Zugewinns zu dem ebengleich errechneten Zugewinn seiner Ehefrau ausgleichen müsste, wenn sie weniger ehelichen Zugewinn als er erzielt hätte.

G imager

dafür ein stern !- endlich nennt jemand die richtige vorschrift…

schlussfolgerung: die erbschaft ist grds zugewinnneutral. sollte aber der wert der erbschaft bis zur rechtshängigkeit des scheidungsantrags (§ 1384 bgb) steigen (häufig bei wertpapieren), besteht ein hälftiger ausgleichsanspruch.

@Imager: mal wieder komplett daneben…

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