Hallo,
eine kürze Frage:
Wenn Herr A stirbt und ein eigenes Kind hinterläßt, hat der Enkel des Verstorbenen anteilige Anspruch auf die Erbe, oder muß er warten, bis der Sohn des Verstorbenen bzw. der Vater dieses Kindes selbst das zeitliche segnet?
Meine Frage ist allgemein gestellt und bezieht sich auf keinen bestimmten, mir bekannten Fall.
Vielen Dank!
Schöne Grüße,
Helena
§ 1924 II BGB:
„Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.“
Levay
Hallo Levay,
vielen herzlichen Dank für Deine sehr schnelle Antwort! :o))
Vestehe ich das richtig: (Juristisches Deutsch ist nicht gerade unbedingt was ich am besten kann/verstehe!) ;o))
Solange einen direkten Verwandten des Verstobenes lebt, haben die Kinder dieser Verwandten nichts von der Erbe zu erwarten??? (Also solange ich lebe, kriegt mein Sohn nichts aus der Erbe meines Vaters)
Nochmals danke und einen schönen Gruß,
Helena
Ja, wobei das natürlich so apodiktisch nur im Fall der gesetzlichen Erbfolge gilt. Per Verfügung von Todes wegen (insbesondere: Testament) kann etwas Abweichendes bestimmt werden.
Levay
Hallo,
Vielen Dank, Levay.
Jetzt ist es alles klar.
Schöne Grüße,
Helena