meine Mutter hat mich und einen Sohn (beide verschiedene Väter). nun lebt sie schon über 20Jahre mit Ihren Lebensabschnittsgefährten zusammen und sie wollen nun Heiraten. Dieser hat keine Kinder nur von seiner verst. Schwester die Kinder hätten die im Falle seines Todes Anspruch auf das Erbe? Sie haben zwar ein Testament gemacht(meine Eltern), aber ich weiß es halt nicht so genau. So und nun die Seite meiner Mutter, der Sohn hat unmengen an Schulden gemacht. Nun ist die Sorgen, wenn die beiden Heiraten, gehen die Gläubiger an das vorh. (alte) Haus oder nicht? sie beziehen beide eine Kl. Rente. wer weiß Rat und kann mir bitte helfen. Ich danke euch im Voraus. bei unklarheiten schreibt mich einfach an …vielen vielen Dank
Leider kann ich dir überhaupt nicht weiterhelfen, da ich von dem Thema nicht die geringste Ahnung habe. Ich hoffe aber, dass du bald mehr erfährst.
Liebe Grüße,Brinkmann
Hallo agHarzhexe,
im Erbrecht kenne ich mich leider nicht aus. Solange fur das Haus keine Erbengemeinschaft eingetragen ist (Grundbuch), sind m.W. nur eigene Kinder und die Ehefrau (bei solanger Partnerschaft bedingt auch Lebensgefahrtin) erbberechtigt. Neffen und Nichten konnen maximal ein Pflichtteil einklagen. Die Gefahr beim Halbbruder ist jedoch gross. Eine Gutertrennung mit Lebenslangem Wohnrecht konnte hier abhilfe schaffen. Das Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Damit gehort es ihr zwar nicht, sie kann aber nicht rausgeworfen werden. Grundsatzlich konnen Eltern fur die Schulden der Kinder haftbar gemacht werden, wird aber eher selten praktiziert. Wenn das Haus eher bescheiden ist, und somit eine Vermietung nicht zumutbar ware, kann man ihnen das Haus nicht pfanden. Wenn die Rente beider zu gering ist, dann diese ebenfalls nicht. Ist das Haus aber vermietet, kann die Miete oder evtl. Sparguthaben gepfandet werden. Bei Gutertrennung ist dem nicht so, muss aber vom Notar teuer beglaubigt werden. Die Eltern sollten sich hier vor der Trauung rechtlich beraten lassen. Dann steht nur die Mutter mit ihrem Habgut in der Gefahr einer Pfandung. Dem Halbbruder steht jedoch die Moglichkeit einer Privatinsolvenz offen. Dadurch waren die Eltern ganz aus dem Schneider. Zu beantragen beim Ortsansassigem Amtsgericht.
ich empfinde die Schilderung als etwas verwirrend und versuche, zu sortieren.
Der (Neue) Stifvater soll auf jeden Fall sicherheitshalber zusammen mit Deiner Mutter ein Ehegatten-Testament machen, sonst erben die Kinder der verstortbenen Schwester 1/4seines Vermögens. So weit, so klar.
Die Schilderung der Probleme mit dem überschuldeten Bruder verstehe ich nicht. Zu Lebzeiten der Mutter kann nie ein Gläubiger von Deiner Mutter irgendeine Zahlung verlangen, alleine der Bruder ist verpflichtet.
Nach dem Tod der Mutter ist er entweder mit Dir Erbe zu 1/4 (ohne Testament) oder hat einen Pflichtteil-Anspruch in Höhe von 1/8, den er aber nicht zwingend geltend machen muss.
Hallo, also 1x: eheliche Kinder und Verwandtschaft 1.Grades gehen immer vor und haben zumindest den Pflichtanteil sicher. Liegt kein anders lautendes Testament vor geht alles an die DIREKTE 1.Linie !!!
Bei Deinem Bruder sieht das so aus: erbt er das Haus können natürlich auch Gläubiger daran - den ER ist ja Besitzer / Eigentümer. Besser IHR regelt das noch jetzt. Sprecht am Besten direkt mit Euern Eltern Klartext - das löst am schnellsten Probleme. Denn die sind ja auch betroffnene und wollen sicher EUER Bestes. LG VOLKER