Familienrecht - Falschaussagen

Hallo,

angenommen in Streitigkeiten vor dem Familiengericht ( z.B. wg. Sorgerecht, Besuchsrecht, Ehegattenunterhalt) stellt eine Partei die gegnerische Partei mit zahlreichen Behauptungen in ein schlimmes Licht.
Andeutungsweise wird auch eine Straftat angedeutet (Zugriff auf fremdes Online Mailkonto u.w., Gewalt).
Die so belastende Partei kann aber durch unabhängige Quellen die Nachweise führen, dass die Diffamierungen und Erklärung der Gegenseite falsch bis gelogen sind. Mit unabhängigen Quellen sind Arbeitszeugnisse, Arbeitsagentur, Arbeitsgerichtsurteil, Ordnungsamt etc. gemeint.
In nicht objektiv bewertbaren Anschuldigungen ist zumindest der gesunde Menschenverstand gefragt, also warum heiratet eine Frau einen Mann der gewalttätig ist, sich nicht um die Kinder kümmert nach mehreren Jahren Beziehung und trennt sich nach 10 Jahren Ehe ohne vorher jemals das Thema Gewalt bei den eigenen Eltern etc. angesprochen zu haben, die Kinder von Gewalt nichts wissen und sogar den Beschuldigten als besonders sensibel und liebevoll bezeichnen.

Kann der so Geschmähte dagegen vorgehen (z.B. Zivilklage wegen Verleumdung o.ä) oder muss er sich die Anschuldigungen gefallen lassen?

Gruß

Bori

Hallo,

Diffamierungen, falsche Be- und Anschuldigungen usw. gehören bei Trennungen beinahe schon zum „guten Ton“, sind also sehr oft die Regel.

Strafanzeigen werden wegen des Rosenkrieges, geringer Schuld und mangelndem öffentlichen Interesses im Normalfall auch regelmäßig eingestellt.

Bis jetzt habe ich kaum gehört, dass Zivilklagen zum Erfolg geführt haben.

Jede „Gegenwehr“, die nicht zum Erfolg führt (Anzeige eingestellt usw.), fühlt die „angreifende“ Partei meist als Sieg und sie fühlt sich unverwundbar. Was zur Folge hat, dass sie munter (noch mehr) weitermacht.

Mit einem guten Anwalt abklären, ob eine Unterlassungsklage bzw. Abmahnung in diesem Fall mehr Erfolg verspricht.

Gruß
Ingrid