Familienrecht. Hilfe

Mein Stiefsohn wohnt bei mir und meinem Mann.
Die Mutter sieht ihren Sohn alle 2 Wochen an einem Samstag von morgens bis abends.
In letzter Zeit ist die Mutter mehrmals umgezogen. Immer weiter weg. Mittlerweile wohnt sie ca. 80km von uns entfernt, so dass das Kind jedesmal ca. 2 Std. im Auto verbringt.
Jetzt meine Frage: Gibt es eine Regelung bzw. ein Gesetz das die Höchstentfernung festlegt???
Als das Kind noch bei seiner Mutter lebte, durfte mein Mann, laut Gerichtsbeschluss, nicht weiter als 50km entfernt wohnen, da es sonst eine Zumutung für das Kind sei…

Es gibt -meines Wissens nach- dafür keine Regelung im Gesetz. Es kommt auf die äußeren Umstände (z.B. Alter des Kindes) an, die sich das Jugendamt bzw. das Familiengericht anschauen muß und dann entscheiden muß.

Hallo Mimmy 8282,

Ganz ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung.

Wenn es vorher im umgekehrten Fall einen Gerichtsbeschluss gegeben hat, muss der ja irgendwo hergekommen sein, vermutlich erwirkt auf Antrag der Mutter.

Wenn sich die Wohnsituation nun quasi umgekehrt hat, muss im Zweifel wieder ein Gericht prüfen, ob hier nicht (salopp gesprochen nach dem Motto „gleiches Recht für alle“) ebenfalls ein entsprechender Beschluss erlassen werden kann. Das ist aber im Zweifelsfall tatsächlich eine Frage für Juristen. Um das zu klären, dürfte also der Gang zum Anwalt unvermeidbar sein.

Ich kann nur aus dem Bauch heraus meine Einschätzung abgeben. Ich hoffe, ich konnte dennoch helfen.

Beste Grüße
Achim Padtberg

Gibt es eine Regelung bzw. ein Gesetz das
die Höchstentfernung festlegt???

Nein.
Es gibt Fälle, wo die Kinder allein per Bahn durch die ganze BRD reisen, um am Wochenende ihren Vater zu besuchen.

Als das Kind noch bei seiner Mutter lebte, durfte mein Mann,
laut Gerichtsbeschluss, nicht weiter als 50km entfernt wohnen,
da es sonst eine Zumutung für das Kind sei…

Diese Regelung könnte man jetzt natürlich ausgraben und umgekehrt auch fordern. Nicht auf der Basis von grundsätzlichen Regeln, sondern auf Basis der Gründe, die damals zu der Regelung führten.
Allerdings ist dabei zu bedenken, dass einem Kind, das älter geworden ist, auch mehr zugemutet werden kann.

Hallo,
die Gesetzeslage ist mir nicht bekannt.
Folgende Faktoren sind m.E.wichtig:
Wie alt ist das Kind?
Will es das Kind?
Wenn ja erübrigt sich die Frage, wenn nein ist das m.E. genug Beleg für die Unzumutbarkeit.
Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit das die Mutter des Kindes den Tag mit ihm an Eurem Wohnort, oder in der Nähe, verbringt. dann müsste nur Sie fahren.
Alle 2 Wochen ist ja recht selten, auch ein abwechselndes Fahren wäre denkbar.
Entscheidend ist das Bedürfnis des Kindes. Danach wird sich auch jedes Gericht entscheiden, unabhängig vom Alter.
Ansonsten Familienberatung an Eurer Gemeinde fragen.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
Viele Grüße

Hallo,
leider kann ich dir bei dieser Frage überhaupt nicht helfen, da ich kein Rechtsanwalt bin, nur sein „Gehilfe“ (Sekretärin).

hallo mimmy8282,
da spielen viele faktoren eine rolle. alter des kindes, warum findet der besuch nicht für ein ganzes wochenende stat, wer hat das sorgerecht, wer das aufenthaltbestimmungsrecht etc. unabhängig davon, sollte man einfach an den gesunden menschenverstand der mutter appelieren, dass sie dem kind diese strecke nicht zumutet. bleibt sie stur, bleibt leider nur weg über das familiengericht.
gruß
candy**66

Hallo Mimmy, das tut mir leid. Leider kann ich nicht weiterhelfen.

Hallo
Leider weiss ich die genaue Rechtslage auch nicht.
(Wie alt ist das Kind eigentlich?)
Ich persönlich bin der Meinung, dass man ohne Blick auf die Rechtslage unter den Beteiligten eine möglichst optimale Regelung besprechen sollte.
Etwas 100prozentiges gibt es ja sowieso nicht. Und bestimmt ist es richtig, die Meinung des Kindes sehr hoch zu bewerten (Die kann sich aber auch ändern)
Ich wünsche allen Beteiligten eine gute, selbstgemachte Lösung.
Reinhard Heuer